Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Magdeburg.
Haushaltskonsolidierung
- Änderung der Sportförderrichtlinie
Die Verwaltung schlägt vor, zum Jahresbeginn 2004 die Sportförderungsrichtlinien zu ändern. Vereine, die kommunale Sportstätten nutzen und in bei denen weniger als 50 % der Mitglieder jünger als 18 Jahre sind, sollen künftig an den Betriebskosten der Sportstätten beteiligt werden. "Damit wollen wir v.a. die Ungleichbehandlung der Sportvereine beenden", begründet der Leiter des Sport- und Schulverwaltungsamtes, Jens Krüger, die Neuregelung. "Vereine, die Sportanlagen langfristig gemietet haben, sind schon heute für deren Unterhaltung und Bewirtschaftung zuständig. Zwar erhalten sie dafür Sportfördermittel, trotzdem sind die Mitgliedsbeiträge bei diesen Vereinen deutlich höher als in Vereinen, die kommunale Sportstätten bislang kostenlos nutzen." Die Verwaltung rechnet durch die Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten mit Einnahmen in Höhe von 50.000 Euro jährlich. Sie werden für die Erhaltung der Sportstätten eingesetzt. Der Stadtsportbund hat einer Änderung der Sportförderrichtlinie zugestimmt, entscheiden muss der Stadtrat nach Beratung der entsprechenden Drucksache in den zuständigen Ausschüssen.
Hintergrund:
In Magdeburg gibt es derzeit 64 kommunale Einzelsportstätten, sogenannte Vereinssportstätten, die an Sportvereine langfristig übertragen wurden. Das betrifft insbesondere Sportplätze, Bootshäuser, Kegelanlagen, Tennisanlagen oder sonstige Sportanlagen, wie z.B. ein Zweiradzentrum oder ein Schießstand, die vorrangig immer von einem Verein als Hauptnutzer genutzt werden. Auf diesen Sportstätten sind die Vereine für die Unterhaltung und Bewirtschaftung eigenständig zuständig und erhalten hierfür Sportfördermittel entsprechend "Sportförderungsrichtlinien der Landeshauptstadt Magdeburg - Stand 2003". Demgegenüber stehen z. Zt. noch 85 Sportstätten (67 Schulsporthallen, 9 Sporthallen, 6 Sportplätze, 3 Bootshäuser) und 4 Schwimmhallen (einschl. Elbe-Schwimmhalle), die als kommunale Kernsportstätten direkt durch die Verwaltung betrieben und dem Vereinssport für den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb überwiegend entgeltfrei zur Verfügung gestellt werden. Für die schul- und sportfachliche Vergabe dieser Sportstätten an die Schulen, Sportvereine und sonstigen Nutzer ist das Sport- und Schulverwaltungsamt zuständig.
Da die Sportvereine, die eigenständig für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Vereinssportstätten verantwortlich sind, aufgrund von Preiserhöhungen (z. B. bei Strom, Gas, Wasser, Abwasser) und rückläufigen Fördermitteln immer mehr Eigenmittel einsetzen müssen, kommt es verstärkt zu einer Ungleichbehandlung der Sportvereine. Konkret heißt das: Die sog. "Kernsportstätten" sind kostenlos nutzbar. Für andere Sportstätten (Vereinssportstätten) müssen die Vereine einen sich ständig erhöhenden finanziellen Anteil tragen.
Bei der Bearbeitung der Anträge auf Sportfördermittel für 2003 hat die Verwaltung festgestellt, dass dadurch die Höhe der Mitgliedsbeiträge der Sportvereine maßgeblich beeinflusst wird. Während der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag von Sportvereinen, die Sportstätten unterhalten oder langfristig anmieten, für einen Erwachsenen pro Monat 11,05 EUR beträgt, liegen die Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen, die Kernsportstätten kostenlos nutzen, meist deutlich unter 5,00 EUR pro Erwachsenem pro Monat. Die Analyse ergab außerdem, dass es sich bei den Sportvereinen, die ausschließlich Kernsportstätten nutzen, um überwiegend kleinere Sportvereine mit Freizeitsportgruppen handelt, die sich kaum im Kinder- und Jugendsportbereich oder im Behinderten- und Seniorenbereich engagieren.
Die Änderung der "Sportförderungsrichtlinien der Landeshauptstadt Magdeburg - Stand 2003" verfolgt neben einer Erhöhung der Einnahmen der Stadt insbesondere das Ziel, die Gleichbehandlung aller Sportvereine und -gruppen weitgehend wiederherzustellen. Sportvereine, die schon erhöhte Aufwendungen durch die Unterhaltung bzw. Anmietung von Vereinssportstätten haben oder die sich verstärkt im Kinder- und Jugendbereich engagieren, können dafür diese Sportstätten weiter kostenlos nutzen. Erwachsenensportgruppen der Sportvereine, die bisher ausschließlich kostenlos Kernsportstätten genutzt haben und weniger als 50 % Kinder und jugendliche Mitglieder haben, werden im angemessenen Rahmen an den Betriebskosten beteiligt.
- Schließung von Kindertagesstätten
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat die Verwaltung die Planung der Standorte von Kindertagesstätten überarbeitet und schlägt vor, die Einrichtung "Haus Siebenpunkt" im Parzellenweg 4 zum Januar 2004 und die Einrichtung "Waldschule" in der Leipziger Chaussee 20 zum Januar 2005 zu schließen. Mit den Schließungen werden Überkapazitäten bei Flächen abgebaut, ohne dass die Nachfrage nach Kita-Plätzen beeinträchtigt wird. Die Vorschläge berücksichtigen die Veränderungen durch den Stadtumbau in den kommenden Jahren. Nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen muss der Stadtrat endgültig entscheiden.
B-Plan zum Tierheim wird geändert
Der Bebauungsplan Nr. 103-4 "Südliche Burger Straße/Tierheim" soll in seinem Geltungsbereich verkleinert werden. Er war ursprünglich sehr großzügig bemessen, um die Zufahrt zum künftigen Tierheim optimal gestalten zu können. Im Zuge der Planungen hat sich herausgestellt, dass die Überplanung so großer Grünflächen nicht erforderlich ist, weshalb der B-Plan geändert werden soll. Nach Beratung in den Ausschüssen, entscheidet der Stadtrat voraussichtlich im November.
B-Plan "Vogelbreite/Renneweg" als Satzung
Für den Bebauungsplan Nr. 302-1 "Vogelbreite/Renneweg" hat die Verwaltung nach öffentlicher Auslegung Anregungen und Hinweise von Trägern öffentlicher Belange abgewogen und schlägt vor, sie teilweise zu berücksichtigen. Der geänderte B-Plan soll als Satzung vom Stadtrat beschlossen werden.
B-Plan "Ölmühle/Berliner Chaussee"
Für den Bebauungsplan Nr. 255-1 "Ölmühle/Berliner Chaussee" hat die Verwaltung die von Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Hinweise geprüft und schlägt vor, sie teilweise zu berücksichtigen. Entscheiden muss darüber der Stadtrat. Das Areal südlich der Berliner Chaussee soll als Gewerbegebiet gesichert und entwickelt werden. Vorgesehen ist eine Mischnutzung, Einzelhandel wird ausgeschlossen.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
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