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Hunde dürfen auf freier Flur ohne Leine laufen
Borken - 10. Oktober 2003.
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(wen). Hunde (und ihre Halter) erhalten in Borken mehr Rechte: Einstimmig hat der Hauptausschuss dem Rat der Stadt empfohlen, dass Vierbeiner auf freier Flur, im Außenbereich, auch ohne Leine herumtollen dürfen. Dies gilt allerdings nicht für das Freizeitgelände Pröbsting. Dort macht die Stadt mit Schildern darauf aufmerksam, dass Hunde an der Leine zu führen sind. Die Leinen-Lockerung gilt allerdings nicht für gefährliche Kampfhund-Rassen und für Vierbeiner, die bereits einmal aufgefallen sind. Anlass für die Änderung war ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Das hatte im Jahr 2001 festgestellt, dass ein genereller Leinenzwang unverhältnismäßig sei. Das Gericht berücksichtigte dabei vor allem das Recht des Halters auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit und das Interesse auf artgerechte Haltung seines Hundes. Mit aufgenommen in das neue Ortsrecht ist auch ein Fütterungsverbot für verwilderte Tauben und Katzen. "Wir haben zwar keine Plage, wollten aber vorbeugend in die Satzung mit hereinschreiben", erläutert Kemper. In anderen Städten sorgt der Kot von Tauben für große Schäden an Baudenkmälern. |
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