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Magdeburg, 22. Oktober 2003
Eike-von-Repgow-Preis 2003 geht an Rechtsgelehrten der FUB

Magdeburg.

Der jährlich von der Landeshauptstadt Magdeburg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg gemeinsam vergebene Eike-von-Repgow-Preis geht in diesem Jahr an Prof. Dr. Friedrich Ebel, Ordinarius für Bürgerliches Recht und

Deutsche Rechtsgeschichte an der Freien Universität Berlin. Im Rahmen eines akademischen Festaktes am 30. Oktober werden Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und Prof. Klaus-Erich Pollmann den Preisträger auszeichnen.

Der Eike-von-Repgow-Preis ging bisher an

  • den Leipziger Slawisten Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Eichler
  • den Halleschen Neuzeithistoriker Prof. Dr. Günter Mühlpfordt,
  • die Germanistin, Kultur- und Sprachwissenschaftlerin Prof. Dr. Dr. h. c. Ruth Schmidt-Wiegand aus Marburg,
  • den Juristen und Wissenschaftler Prof. Jürgen Goydke aus Karlsruhe sowie
  • den Rechtshistoriker Prof. Dr. Heiner Lück aus Halle.

Im Vertrag über die Verleihung des Eike-von-Repgow-Preises heißt es u. a.:

"Die Vertragspartner wollen mit diesem Preis die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte und Kultur Mitteldeutschlands und des Gebiets der mittleren Elbe fördern sowie in Eike von Repgow eine bedeutende Persönlichkeit würdigen, die auf dem Boden Sachsen-Anhalts gewirkt hat. Zugleich soll der Preis an die Verbindung dieses Raums mit anderen Teilen Europas erinnern."

"Der Preisträger soll sich entweder in seinem wissenschaftlichen oder literarischen Werk insbesondere mit der historischen Region Sachsen als Thema der Geschichte, der Rechtsgeschichte, der Germanistik oder der Sozialwissenschaften in herausragender Weise beschäftigt haben oder durch besondere wissenschaftsorientierte Leistungen zur Erforschung der historischen Region Sachsen ausgewiesen sein. Untersuchungsergebnisse über die Wirkung der historischen Region Sachsen auf den west- und osteuropäischen Raum sind erwünscht."

Der Preis besteht aus einer Bronzestatuette des Magdeburger Bildhauers Heinrich Apel, die Eike von Repgow darstellt, einer Ehrenurkunde und einer Dotation in Höhe von 2.500,00 EUR.

Das Kuratorium nominierte als Preisträger für die nunmehr sechste Preisverleihung Herrn Prof. Dr. Friedrich Ebel, Ordinarius für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Freien Universität Berlin.

Mit der Verleihung des Eike-von Repgow-Preises an Herrn Prof. Dr. Friedrich Ebel möchten Stadt und Universität seine grundlegenden Editionen Magdeburger Schöffensprüche und Rechtsquellen, seine Forschungen zum Magdeburger Recht und Sachsenspiegel sowie die Bemühungen um die Rechtsbeziehungen zwischen Magdeburg und Europa würdigen. Seine kritischen, wissenschaftlichen Veröffentlichungen sind bis heute einzigartig, sie repräsentieren den derzeitigen Stand der Editionsarbeiten zum Magdeburger Recht. Herrn Prof. Ebel gelang es damit, Magdeburg als Rechtsmetropole in das Bewusstsein der Wissenschaft zurückzurufen. Er leistete und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Erforschung und Bekanntmachung der rechtlichen Impulse, die von Mitteldeutschland nach Europa ausgingen.

Innerhalb eines akademischen Festaktes am Donnerstag, dem 30. Oktober, um 17.00 Uhr in der Johanniskirche zu Magdeburg werden Oberbürgermeister Dr. Lutz Trümper und der Rektor der Otto-von-Guericke-Universität, Prof. Dr. Klaus Erich Pollmann, einem der namhaftesten Erforscher und Editoren des berühmten Magdeburger Stadtrechts den Eike-von-Repgow-Preis überreichen.

Der Titel des Festvortrages des Preisträgers lautet: "Dar sint gesacte gsworen scheppen to, de des rechtes und gerichtes in Sassenlande und so ferne dat geit warden," - Vom Sachsenspiegel-Landrecht zum Magdeburger Recht.

Für die Laudatio konnte der Direktor des Deutschen Historischen Instituts Paris, Herr Prof. Dr. phil. Werner Paravicini, gewonnen werden.

Erstmalig erwartet die Landeshauptstadt als Gäste zur Preisverleihung auch Teilnehmer einer internationalen und interdisziplinären wissenschaftlichen Konferenz an der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig zum Thema "Rechts- und Sprachtransfer in Mittel- und Osteuropa: Sachsenspiegel und Magdeburger Recht".

Der Festakt zur Verleihung des Eike-von-Repgow-Preises 2003 bildet den Auftakt der vom Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt geförderten Konferenz vom 30.10. bis 02.11., an der sich unter Leitung der beiden Eike-von-Repgow-Preisträger Prof. Dr. Heiner Lück und Prof. Dr. Dr. h. c. Ernst Eichler u. a. Wissenschaftler aus Litauen, Polen, Russland, Weißrussland, Ungarn, Estland, der Ukraine und der Slowakei beteiligen.

 

 

 

Anlagen: Vita des Preisträgers

Ein Foto des Preisträgers sowie ein Schriftenverzeichnis Prof. Dr. Ebel (Auswahl) stellen wir Ihnen auf Wunsch elektronisch zur Verfügung. Anfragen dazu bitte an poenicke@ob.magdeburg.de.

Friedrich Ebel

Lebenslauf

Friedrich Wilhelm Ebel wurde am 18.7.1944 als fünftes von sechs Kindern des weil. o.ö. Professors der Rechte an der Universität Göttingen Dr. iur. Dr. iur. habil. Wilhelm Ebel und seiner Ehefrau Elisabeth geb. Nix in Göttingen geboren. Das Abitur legte er 1964 am altsprachlichen Max-Planck-Gymnasium dortselbst ab, um danach in Tübingen, Heidelberg, Bonn und wieder Tübingen Rechtswissenschaft zu studieren. Das Erste Juristische Staatsexamen absolvierte er in Tübingen 1969, das Zweite 1974 in Stuttgart. Im Jahre 1973 wurde er mit der Dissertation "Über Legaldefinitionen" summa cum laude promoviert.

1970 heiratete er Helga Waffenschmidt; aus dieser Ehe sind die Kinder Heike (geb. 1974) und Anne (geb. 1976) hervorgegangen. Die Ehe wurde im Jahre 1989 geschieden. 1991 heiratete er Iris Marth.

Seit 1964 war er zunächst wissenschaftliche Hilfskraft, dann wissenschaftlicher Assistent bei den Herren Prof.Dr.Dr.h.c. Ferdinand Elsener und Prof.Dr.Dr. h.c. Knut W. Nörr in Tübingen. 1977 wurde er auf Grund der Habilitationsschrift "Berichtung, Transactio und Vergleich" und des Vortrags "Die Höchstpersönlichkeit des Schmerzensgeldanspruchs" für die Fächer Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht, Neuere Privatrechtsgeschichte und Versicherungsrecht habilitiert.

Einer Lehrstuhlvertretung 1978 in Bielefeld folgte die Ernennung zum Wissenschaftlichen Rat und Professor (später umgewandelt in Professor Besoldungsgruppe C 3) dortselbst. Im Jahr 1981 folgte er einem Ruf auf die Professur (C 4) für Deutsche Rechtsgeschichte und Privatrecht an der Freien Universität Berlin. Einen Ruf an die Universität Bayreuth lehnte er im Jahre 1989 ab.

1985 erhielt er ein Akademiestipendium der Stiftung Volkswagenwerk zur Weiterführung seiner Arbeiten zur Geschichte des Magdeburger Rechts im Mittelalter. Seit 1993 wird dieses Editionsprojekt durch eine Sachbeihilfe der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert. Er nahm und nimmt zahlreiche Ämter im Bereich der akademischen Selbstverwaltung wahr (drei Jahre Prodekan, 1994/95 Dekan des Fachbereichs, Mitglied und zeitweise Vorsitzender der Bibliothekskommission der Freien Universität, Mitglied ihres Akademischen Senats und Konzils, Vorsitzender von Berufungskommissionen u.a.m.).

Er ist Mitglied mehrerer wissenschaftlicher Gesellschaften und Kommissionen.

Seine Staatsangehörigkeit ist deutsch.

 

PS: Zur Erforschung des Magdeburger Rechts brachte ihn ein biographischer Zufall. Nach der Annahme der Professur in Bielefeld zeigte sich, daß an der dortigen Universität mangels einer Bibliothek, die in ausreichender Zahl und Vielfalt die Schriften des römischrechtlichen Mittelalters enthielt, an eine Weiterarbeit an der geplanten Geschichte des Versicherungsrechts nicht sinnvoll durchzuführen war. Unter einigen Zetteln in einem Buchgeschenk des Vaters fand sich ein alter Leihschein der Universitätsbibliothek Marburg mit einem Vermerk über handschriftliche Magdeburger Schöppensprüche. Nachforschungen ergaben, daß es sich um eine kleine Sammlung von Sprüchen aus dem 16. Jahrhundert für Burg a.d.Elbe bzw. den Möllenvogt von Magdeburg handelte. Das Interesse war geweckt. Gewissermaßen vor der Haustür, in Archiven Niedersachsens fand sich noch erheblich mehr, wie umfangreiche Recherchen ergaben. Dazu wurde noch Material aus dem Staatsarchiv Magdeburg und anderen Beständen der Magdeburger Umgebung entdeckt. Die Idee zur Herausgabe eines Quellenbandes (1983 erschienen) lag damit nahe. Ca. 1980 erbrachte eine Reise nach Breslau Quellen zu Tage, die erst ein Jahr vorher im Rahmen eines Kulturgüteraustauschen von der DDR an Polen abgegeben waren; sie waren nach dem Krieg ausgerechnet im Magdeburger Archiv - für die Forschung unerreichbar und verloren geglaubt - aufbewahrt gewesen: dem Ort, von dem sie 500 Jahre vorher ausgegangen waren Dies war der Anfang einer Arbeit am Magdeburger Recht (erweitert auch um eine solche am Sachsenspiegel Eikes von Repgow), die noch lange nicht abgeschlossen ist und ihren bisherigen Niederschlag in der Veröffentlichungsliste gefunden hat.



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Frau Dr. Cornelia Poenicke
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Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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