Magdeburg.
"Die Vorbereitungen für den Neubau eines städtischen Tierheimes in Magdeburg-Rothensee liegen im Plan", räumt Oberbürgermeister Dr. Trümper Vorwürfe aus, die Stadt würde das Vorhaben verzögern oder hätte es gar aufgegeben. "Dass das Tierheim in der aktuellen Liste der Investitionen noch nicht verzeichnet ist, ist ganz normal. Dort werden nur die Vorhaben aufgenommen, für die bereits der detaillierte Kostenrahmen (HU-Bau) vom Stadtrat beschlossen wurde. Das ist für das Tierheim bisher nicht der Fall."
Nach dem Grundsatzbeschluss für den Neubau eines Tierheimes in Rothensee vom Dezember vergangenen Jahres muss zunächst Baurecht durch einen rechtskräftigen Bebauungsplan geschaffen werden. Das Verfahren dazu läuft.
"Mit dem Beschluss zum Bebauungsplan ‚Südliche Burger Straße/Tierheim‘, der in der kommenden Woche auf der Tagesordnung des Stadtrates steht, kann der Entwurf des B-Planes im Dezember öffentlich ausgelegt werden. Er ist dann auch für interessierte Bürger einsehbar.", erläutert OB Dr. Trümper das weitere Prozedere. Die Träger öffentlicher Belange wurden bereits in den zurück liegenden Wochen angehört. Das Stadtplanungsamt wird die dabei vorgetragenen Hinweise in den nächsten Wochen abwägen. Nach der öffentlichen Auslegung des B-Planes muss entschieden werden, ob eine Änderung des Planes und gegebenenfalls eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich ist.
Ergeben sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine wesentlichen Überarbeitungen und liegen keine wesentlichen Anregungen zur Planung vor, besteht Ende Januar 2004 grundsätzlich Baurecht gemäß § 33 Baugesetzbuch. Für den Abschluss des Bebauungsplanverfahrens ist dann noch der Satzungsbeschluss durch den Stadtrat erforderlich sowie die amtliche Bekanntmachung. Der B-Plan wird damit frühestens Mitte nächsten Jahres rechtskräftig
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Darüber hinaus muss für das Grundstück vor Baubeginn die Erschließung, das heißt die Verkehrsanbindung an die Burger Straße sowie die Verlegung der notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen, gesichert werden. Parallel zum B-Planverfahren laufen die Verhandlungen zum Grunderwerb, für den im Haushalt des kommenden Jahres 165.000 Euro eingestellt sind.
"Erst wenn Baurecht besteht und der Grunderwerb geregelt ist, können wir die detaillierten Planungen in Auftrag geben und die sogenannte Haushaltsunterlage Bau (HU Bau) erstellen", so das Stadtoberhaupt zum weiteren Verfahren. Für die Planung sind 2004 rund 153.000 Euro im städtischen Haushalt veranschlagt.