
Pressemitteilungen der Stadt Borken
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Stellungnahme der Städte und Gemeinden zum Kreishaushalt und zur Kreisumlage 2004
Borken - 04. November 2003. Sehr geehrter Herr Wiesmann,
zugleich im Namen der Teilnehmer der Kleinen Haushaltskommission bedanke ich mich für die freundliche Aufnahme in Ihrem Hause und die mit Ihnen und Herrn Haßenkamp geführten Gespräche. Heute haben wir im Plenum der Arbeitsgemeinschaft getagt. Wir bedauern allerdings, dass wir unsere Gespräche zu diesem frühen Zeitpunkt führen mussten. Wir hatten bekanntlich dafür plädiert, dass der Kreisausschuss seinen Budgetbeschluss später fassen möge, um größere Sicherheit bei den der Haushaltsplanung zugrunde liegenden Daten zu haben. Dazu zählt nicht nur die unmittelbar vor ihrem Abschluss stehende November-Steuerschätzung, sondern auch der Ausgang der Verhandlungen über die Harz-Reformen, die Gemeindefinanzreform, die Diskussion um das Vorziehen der Steuerreform und nicht zuletzt über das Gemeindefinanzierungsgesetz 2004. Gefreut haben wir uns dagegen über Ihre gestrige Mitteilung, wonach sich die Ist-Gesamtpersonalkosten dieses Jahres und damit auch der Ansatz des nächsten Jahres verringern werden mit der Folge, dass die Kreisumlage um 0,3 %-Punkte weniger erhöht werden muss. Schon in unserem Gespräch haben wir Ihnen allerdings deutlich gemacht, dass wir die verbleibende Erhöhung um 2,0 %-Punkte angesichts der finanziellen Lage der Städte und Gemeinden für völlig untragbar halten und wir Sie und den Kreistag dringend bitten, im nächsten Jahr auf jedwede Erhöhung zu verzichten. Alle Städte und Gemeinden haben einen zumindest strukturell unausgeglichenen Haushalt. Viele Gemeinden können auch über ihre Rücklagen den Haushalt nicht mehr ausgleichen und sind zu Vermögensveräußerungen gezwungen. Sie weisen es weit von sich, einem solchen Beispiel zu folgen. Und Sie haben sogar recht, dass es ungesund ist, den Erlös aus der Veräußerung von Vermögen zur Finanzierung konsumtiver Zwecke zu verwenden. Sie erkennen jedoch in unseren Haushalten, dass einigen Städten und Gemeinden der Not gehorchend nichts anderes mehr übrig bleibt. Wir erwarten deshalb von unserem Kreis, dass er sich solidarisch verhält und den Erlös aus den Wohnungsverkäufen umlagemindernd einsetzt.
Ein solches Verhalten gebietet auch Ihr eigenes Leitbild (Kreis und Städte und Gemeinden in einem Boot), über dessen Konsequenzen wir im vergangenen Jahr lebhaft gestritten haben. Solidarisch verhalten sich die anderen Münsterlandkreise, die sämtlich in diesem Jahr auf eine Umlageerhöhung verzichten. Sie weisen stets auf die im Vergleich des Landes Nordhein-Westfalen geringe Umlagehöhe des Kreises Borken hin. Tatsächlich ist nur ein Vergleich mit den anderen Münsterlandkreisen zulässig. Bei der geplanten Erhöhung der Kreisumlage fällt der Kreis Borken hinter Steinfurt und Coesfeld zurück und erreichte fast die Belastung von Warendorf. Die anderen drei Kreise unterwerfen sich eher der Beschränkung durch ein Haushaltssicherungskonzept, als dass sie ihre Gemeinden immer höher belasten.
In Ausarbeitung des Solidaritätsgedankens haben wir am Beispiel der Stadt Borken einmal die Entwicklung der allgemeinen Finanzierungsmittel in den letzten zehn Jahren dargestellt und dieser Entwicklung für den gleichen Zeitraum die des Kreises Borken gegenüber gestellt. Dabei haben wir eine Nettobetrachtung gewählt. Wir haben dargestellt, was dem Kreis Borken nach Zahlung der Landschaftsumlage und der Stadt Borken nach der Zahlung von Kreis- und Gewerbesteuerumlage zur Erfüllung ihrer Aufgaben verblieben ist. Das Ergebnis ist nachstehend abgedruckt und zeigt, dass sich der Kreis Borken in seinem Finanzstatus immerhin seit 1995 gut hat behaupten können, während die allgemeinen Finanzierungsmittel der Stadt Borken in den letzten zwei Jahren auf 70 % des Wertes vor zehn Jahren eingebrochen sind. Der Vergleich zwischen Kreis und Stadt Borken wird mit nur leichten Veränderungen für alle Städte und Gemeinden des Kreises gelten, wobei es sich für die Jahre 2003 und 2004 nur um Planzahlen handeln kann. Wenn Sie die Kreisumlage im nächsten Jahr erhöhen, verkehrt sich der Gedanke des gemeinsamen Bootes geradezu in sein Gegenteil. Das weitere Absinken der Finanzkraft der Gemeinden in diesem Jahr ist weniger durch die Entwicklung in Bund und Land (also durch geringere Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen) bedingt, sondern durch die geplante Erhöhung der Kreisumlage, die andererseits die Entwicklung der Finanzkraft des Kreises ins Plus steigen lässt. Der Anstieg der Finanzkraft des Kreises in 2004 durch die geplante Umlageerhöhung ist somit der entscheidende Grund für den weiteren Einbruch der gemeindlichen Finanzkraft. Bei dieser Analyse ist uns sehr wohl bewusst, dass wir hier nur über die Einnahmeseite sprechen. Im Gegensatz zu den Städten und Gemeinden sind die Ausgaben des Kreises stärker gebunden. Der Anteil der freiwilligen Aufgaben ist bei den Gemeinden höher. Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, dass die Gemeinden in ihrer Haushaltswirtschaft flexibler seien.
Einerseits ist auch der Anteil der freiwilligen Aufgaben der Städte und Gemeinden denkbar gering. Andererseits bedeutet die "Freiwilligkeit" einer Aufgabe noch keineswegs, dass sie weniger wichtig, und dass sie für die Gemeinden auch tatsächlich disponibel ist. Ob es um Bäder, Büchereien oder die Musikschule geht - in den meisten Fällen werden die freiwilligen Aufgaben der Gemeinden aufgrund geschlossener Verträge (Arbeitsverträge) erfüllt, die nicht von heute auf morgen gekündigt werden können. Selbst wenn dies aber geschähe und sämtliche freiwilligen Ausgaben vom 01. Januar 2004 an ersatz- und restlos eingestellt würden, könnte man am Beispiel der Stadt Borken feststellen, dass dann das strukturelle Haushaltsdefizit gerade einmal ausgeglichen wäre. Trotz Verzichts auf jede Sportförderung, Kulturveranstaltung und sozialen Ausgleich stünde Borken nach wie vor unmittelbar am Rand eines unausgeglichenen Haushalts.
Sehr geehrter Herr Landrat, in den Gesprächen mit der Kleinen Haushaltskommission haben Sie mehrfach die finanzielle Lage der Gemeinden relativieren wollen. Zur Begründung haben Sie auf die Rücklagenwirtschaft der Gemeinden verwiesen. Anders als der Kreis Borken verfügten die Städte und Gemeinden teilweise noch über eine allgemeine Rücklage, die zum Haushaltsausgleich herangezogen werden könnte.
Sie verkennen dabei allerdings die unterschiedliche Funktion der Allgemeinen Rücklage bei den Städten und Gemeinden im Vergleich zum Kreis. Eine Allgemeine Rücklage ist beim Kreis lediglich zum Ausgleich von Haushaltsverschlechterungen im laufenden Haushaltsjahr nötig. Die Städte und Gemeinden brauchen hingegen ihre Rücklage zu einem Ausgleich über die Haushaltsjahre hinweg. Sie wissen, dass ein Mehr oder Weniger bei der Gewerbesteuer in den nächsten beiden Jahren durch ein Weniger oder Mehr bei den Schlüsselzuweisungen ausgeglichen wird. Wer deshalb in einem Jahr überproportional hohe Gewerbesteuereinnahmen hat, muss die Mehreinnahme zum Ausgleich des nächsten Haushaltsjahres zurücklegen. So erklärt sich auch in der obigen Grafik die mehr oder weniger stetige Kurve der Kreisfinanzen und das Auf und Ab der Gemeindekasse.
Bei den Gemeinden hat die Rücklage aber noch eine andere Funktion, die beim Kreis aufgrund seines geringen Vermögenshaushalts nur eine völlig untergeordnete Rolle spielt: In den Gemeinden muss die Allgemeine Rücklage die Erschließung von Baugebieten sichern, wenn die Gemeinde bei Erteilung der Baugenehmigung Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag erhoben hat. Die Allgemeine Rücklage muss auch die Finanzierung von Grundstückskaufpreisen der Gemeinden decken, wenn eine Fälligkeit in kommenden Jahren vereinbart ist, und schließlich stellt sie die Einlösung von Verpflichtungen sicher, die die Gemeinde für die Zukunft eingegangen ist (Verpflichtungsermächtigungen). Um diese Zusammenhänge in der gemeindlichen Haushaltswirtschaft muss man wissen, wenn man die Höhe der Allgemeinen Rücklage als Kriterium für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde heranziehen will.
Zur Finanzierung des Kreishaushalts 2004 schlagen wir Ihnen vor, zunächst einmal die auf über 2.100.000 € angewachsenen Budgetrücklagen aufzulösen. Beispielhaft sei der Kreis Coesfeld genannt, der Budgetrücklagen von weniger als 40.000 Euro in seinem diesjährigen Haushalt ausweist. Die Höhe der von Ihnen gebildeten Budgetrücklagen waren zwischen uns immer umstritten. In eine Zeit, in der es für die Gemeinden um das finanzielle Überleben geht, passen solche Rücklagen nicht mehr, die schließlich von diesen Gemeinden über die Kreisumlage finanziert wurden. Außerdem regen wir an, die Höhe der gebildeten Ausgabereste im Verwaltungshaushalt deutlich herunter zu fahren. Noch vor einigen Jahren war die Bildung von Ausgaberesten im Verwaltungshaushalt rechtlich unzulässig. Heute haben solche Reste in Ihrem Haushalt ebenfalls Millionenhöhe erreicht.
Zum Vermögenshaushalt bitten wir Sie dringend, alle Möglichkeiten für eine zeitliche Verschiebung oder auch nur Streckung zu nutzen. Dies gilt insbesondere für den geplanten Ausbau des Flugplatzes Wenningfeld. Sie können sich vorstellen, dass wir über dieses Vorhaben lange gesprochen haben. Als Ergebnis zurzeit nur so viel: Neben einer Verschiebung sollten Sie auch eine anderweitige Finanzierung anstreben. Wir denken daran, dass die Flugplatz-GmbH den Ausbau selbst finanzieren soll und daran, dass sich neben dem Land NRW weitere Dritte an der Finanzierung beteiligen sollten. Ähnlich dem Beispiel der Autobahn A 31 könnte dafür auch die Wirtschaft oder einzelne vom Flugbetrieb profitierende Unternehmen im Kreis Borken in Betracht kommen, in deren vorrangigem Interesse der Ausbau ja gedacht ist. Eine Finanzierung unter Einsatz des Erlöses aus dem Verkauf der Wohnungen Ahaus lehnen wir aus den eingangs genannten Gründen ab und fordern Sie stattdessen auf, diesen Betrag kreisumlagemindernd einzusetzen. Zum Thema Wenningfeld haben wir im übrigen über die bisherigen Angebote von Ihrer Seite hinaus Informationsbedarf. Wir interessieren uns nicht nur für die gutachtliche Beurteilung des Flugplatzes hinsichtlich seiner künftigen Entwicklung für den Geschäftsverkehr, sondern auch für die Wirtschaftlichkeitsberechnung, die einem solchen Unternehmen sicherlich zugrunde liegt sowie für die angeblich bestehenden "Altverträge", die den Kreis selbst dann noch zu Zahlungen verpflichten sollen, wenn er aus dem Flugplatz-Unternehmen aussteigen sollte.
Schließlich schlagen wir Ihnen vor, sämtliche sich aus der Aufgabenkritik ergebenden Einsparungsvorschläge zu realisieren, und neue Aufgaben sollte der Kreis erst recht nicht übernehmen. Beispielhaft nennen wir hier die offenbar geplante Erstellung einer kreisweiten Bodenbelastungskarte, die offenbar von Ihrem Umweltamt vorbereitet wird.
Sehr geehrter Herr Landrat, ich bitte Sie zugleich im Namen meiner Kollegen aus dem Kreis, die Mitglieder des Kreistages nicht nur über unsere obige Stellungnahme zu informieren, sondern dieses Schreiben allen Mitgliedern des Kreistages für ihre Beratungen in Kopie zur Verfügung zu stellen. Weiterhin bitte ich den Kreistag unter Hinweis auf § 55 Abs. 2 Kreisordnung für den Fall einer von dieser Stellungnahme abweichenden Entscheidung zur Kreisumlage um Mitteilung und Begründung.
Mit freundlichen Grüßen Lührmann Bürgermeister
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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