|
Falschparker auf Schwerbehinderten- Parkplätzen werden jetzt auch in Letmathe abgeschleppt
Iserlohn.
Der Behindertenparkplatz, gekennzeichnet mit dem Zeichen 314 StVO (Parkplatz) und dem Zusatzschild Rollstuhlfahrersymbol, ist ein besonders geschützter Verkehrsbereich. Er ist ausschließlich Schwerbehinderten mit entsprechendem Parkausweis vorbehalten. Sinn und Zweck der Schwerbehinderten-Parkplätze ist es, den Berechtigten jederzeit die Benutzung dieser Parkplätze und damit das leichtere Erreichen ihres jeweiligen Zieles zu ermöglichen.
Wer sich ohne Berechtigung auf einen Behindertenparkplatz stellt, muss in jedem Fall mit einem Verwarnungsgeld rechnen. In der Iserlohner Innenstadt hatte das widerrechtliche Parken auf den Behindertenparkplätzen in einem solchen Maße zugenommen, dass die Stadt zu dem Mittel greifen musste, Falschparker sofort abschleppen zu lassen.
Leider zeigt sich diese Entwicklung auch in Letmathe. In letzter Zeit ist festzustellen, dass die Behindertenparkplätze auch hier zunehmend von Falschparkern belegt werden. Deshalb werden die Überwachungskräfte der städtischen Straßenverkehrsabteilung künftig auch in Letmathe ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge von den Schwerbehindertenparkplätzen abschleppen lassen. In Iserlohn hat diese drastische Maßnahme bereits Wirkung gezeigt. Die Behindertenparkplätze werden nicht mehr so häufig von Unberechtigten belegt. Offenbar hält das sofortige Abschleppen jetzt viele Parkplatzsuchende davon ab, sich unberechtigt auf die Schwerbehinderten-Parkplätze zu stellen.
In Letmathe werden die abgeschleppten Fahrzeuge auf den Parkstreifen der Aucheler Straße umgesetzt und können dort abgeholt werden. Zum Verwarnungsgeld kommen dann natürlich noch die Abschleppkosten auf die Falschparker zu.
|