Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 11. November 2003

Lohnsteuerkarten prüfen

Bocholt (pd).

Die Zustellung der Lohnsteuerkarten für das Jahr 2004 durch die Stadt Bocholt ist beendet.

Steuerpflichtige, die keine Lohnsteuerkarte erhalten haben, können diese nachträglich im Bürgerbüro des Rathauses am Berliner Platz beantragen, wenn sie am 20.09.2003 ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Bocholt hatten.

Die Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte sind zu prüfen, bevor diese an den Arbeitgeber ausgehändigt wird. Wichtig ist, dass das Geburtsdatum, die Steuerklasse, die Zahl der Kinderfreibeträge und die Religionszugehörigkeit richtig eingetragen sind. Für diese Merkmale sind die Verhältnisse am 01.01.2004 maßgeblich.

Wenn die Eintragungen günstiger sind, als es den Verhältnissen am 01.01.2004 entspricht, besteht eine gesetzliche Verpflichtung, die Lohnsteuerkarte umgehend durch das Bürgerbüro berichtigen zu lassen.

Nach Ablauf des Jahres 2003 ist die Lohnsteuerkarte 2003 dem zuständigen Finanzamt zuzuleiten. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Antrag auf Einkommenssteuerveranlagung gestellt wird.

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