Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 11. November 2003

Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters

Magdeburg.

Feuerwehr-Gebührenordnung wird geändert

Die Verwaltung schlägt vor, die Satzung zur Feuerwehrbenutzungs- und Gebührenordnung zu ändern und die Gebühren für die Inanspruchnahme von freiwilligen Leistungen der Feuerwehr zu erhöhen. Bei der Neukalkulation wurden für Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren einheitliche Gebühren festgelegt. Die Kosten für freiwillige Leistungen der Feuerwehr wurden zuletzt 2000 erhöht. Die Drucksache zur Satzungsänderung wird in den zuständigen Ausschüssen beraten, der Stadtrat entscheidet voraussichtlich im Januar.

Brandschutz und Hilfeleistung sind Pflichtaufgaben der Gemeinden und Landkreise.Entsprechend dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes LSA ist der Einsatz der Feuerwehren bei Bränden, Notständen und Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus Lebensgefahr unentgeltlich. Für alle anderen Leistungen erhebt die Verwaltung Gebühren zur anteiligen Deckung der Kosten. Dies betrifft z.B. Fehlalarmierungen, Nachbarschaftshilfe, das Auspumpen von Kellern oder Einfangen von Tieren.

 

Ausbau der Großen Klosterstraße

Noch in diesem Jahr soll der Ausbau der Großen Klosterstraße beginnen. Der Stadtrat hatte im November 2002 beschlossen, die Zone um Kloster und Dom für Touristen aufzuwerten und eine Busstation zu errichten. Knapp 300.000 Euro stehen für den Ausbau zur Verfügung, das Vorhaben wird zu mehr als zwei Dritteln durch Land, Bund und EU gefördert. Die Bauarbeiten sollen im Mai kommenden Jahres abgeschlossen werden.

Die Große Klosterstraße ist ca. 212 m lang und bindet im Westen an die Regierungsstraße und im Osten an die Fürstenwallstraße an. Die zukünftige Breite der Fahrbahn beträgt ca. 5,50 m einschließlich der beidseitigen 2-reihigen Entwässerungsrinne aus Betonstein. Es erfolgt ein grundhafter Ausbau des gesamten Verkehrsraumes einschließlich einer teilweisen Neuordnung der Gehwegbeziehungen. Im Bereich der freistehenden Mauerreste (Südseite der Fahrbahn im Bereich des Klosterplatzes) erfolgt eine Einengung der Fahrgasse auf 4,75 m in einem ca. 24 m langem Abschnitt. Im Zuge der Baumaßnahme werden 15 Parkplätze in Längsaufstellung und in einer durchgängigen Parkbucht von 2,0 m Breite angeordnet. Das gesamte Straßenbauvorhaben wird durch die Installation einer neuen Beleuchtungsanlage (11 Stück Leuchten vom Typ "Altstadtleuchte Magdeburg") komplettiert. Die Fällung von diversen Bäumen (teils mehrstämmig) ließ sich nicht umgehen. Entsprechende Ausgleichsmaßnahmen wurden durch Neupflanzungen berücksichtigt (11 Stück Hochstämme, Stammumfang 14-16 und 16-18; 4 Stück Sträucher, 140 Stück Bodendecker, 64 Stück Rosen u.a.).

 

B-Plan "Wissenschaftszentrum Brenneckestraße"

Um Baurecht für die Erweiterung des Zentrums für Neurowissenschaftliche Innovation und Technologie GmbH (ZENIT) zu schaffen, soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Eine entsprechende Drucksache wird nach Beratung in den Ausschüssen voraussichtlich im Dezember im Stadtrat entschieden. Der Entwurf wird danach öffentlich ausgelegt.

 

Investitionen in Ganztagsschulen

Die Stadt Magdeburg beteiligt sich am Sonderprogramm des Bundes für Investitionen in Ganztagsschulen. Für insgesamt 12 Schulen und Horte will die Verwaltung beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Fördermittel beantragen - sofern der Stadtrat der entsprechenden Drucksache zustimmt.

Im Rahmen des Investitionsprogrammes "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003-2007 (IZBB) stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionsmaßnahmen der Schulträger zur Entwicklung der baulichen und sächlichen Voraussetzungen sowie bedarfsdeckender Angebote im Ganztagsschulbereich zur Verfügung. Sachsen-Anhalt erhält insgesamt mehr als 125 Mio. EUR. Die Grundsätze und das Verfahren für die landesspezifische Umsetzung sind durch das Kultusministerium in der Richtlinie zur Umsetzung des IZBB geregelt. Im Land Sachsen-Anhalt erfolgt eine Zusatzfinanzierung aus Mitteln des IZBB in Höhe von 90 v. H. der Gesamtinvestition. Grundlage für die Gewährung der Fördermittel sind die Qualität der pädagogischen Konzepte der Einzelprojekte, die die Notwendigkeit und den Zusammenhang der Investition mit den Förderzielen der Ganztagsschule plausibel darstellen. Förderschwerpunkte im Land Sachsen-Anhalt sind Sekundarschulen mit besonderer sozialpädagogischer Aufgabenstellung und Grundschulen in Kooperation mit verschiedenen Formen der Hortbetreuung. Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen müssen bis zum 31.12.2003 über die Staatlichen Schulämter (Vorprüfung) beim Kultusministerium eingereicht werden.

Nach Prüfung schlägt die Verwaltung vor, folgende Schulstandorte in das Förderprogramm aufzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen:

1. Neptunweg 11, 39118 MD GS "Lindenhof"/Hort

2. P.-Neruda-Str. 10, 39126 MD IGS "Regine Hildebrandt"

3. St.-Josef-Str. 83, 39130 MD Sek. "Wilhelm Weitling"

4. Leipziger Str. 46, 39120 MD Sek. "Clara Zetkin" unter Federführung der Francke-Sekundarschule (Konzept)

5. Helmstedter Chaussee 17, 39130 MD GS "Alt Olvenstedt"/Hort

6. B.-Brecht-Str. 9, 39120 MD GS "Bertolt-Brecht-Straße"/Hort

7. Umfassungsstr. 76 a, 39124 MD Sek. "Thomas Müntzer"

8. P.-Picasso-Str. 19, 39128 MD Sek. "Wilhelm Busch"

9. P.-Picasso-Str. 20, 39128 MD GS "Am Kannenstieg"/Hort

10. Westring 30, 39110 MD IGS "Willy Brandt"

11. Weitlingstr. 13, 39104 MD GS "Weitlingstraße"/Hort

12. Schmeilstr. 1, 39110 MD Sek. "Oskar Linke"

Prüfungskriterien waren insbesondere:

  • Der Bestand des Schulstandortes auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung und über die Laufzeit des IZBB hinaus,

  • Die Bindung der mit Mitteln des IZBB geschaffenen Räume/Flächen für die Dauer von 15 Jahren,

  • Die Anzahl der Schüler, die in den Genuss von Ganztagsbetreuungsangeboten kommen.

Die Kosten der Gesamtinvestitionen würden bei Genehmigung aller Projekte rund 39 Mio EUR betragen, der städtische Eigenanteil (10 %) entsprechend maximal ca. 3,9 Mio EUR. Ende März 2004 will das Kultusministerium die Bescheide zu den Förderanträgen erteilen. Danach erfolgt die entsprechende Bau- und Finanzplanungen für die genehmigten Objekte.

 

Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69

 




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
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Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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