Magdeburg.
Behindertenfreundlichkeitsprüfung
Alle Vorhaben und Maßnahmen der Stadtverwaltung werden künftig auf ihre Behindertenfreundlichkeit geprüft. Eine entsprechende Dienstanweisung wurde heute in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters verabschiedet. "Das europäische Jahr für Menschen mit Behinderungen in diesem Jahr ist ein guter Anlass, die Belange unserer behinderten Mitbürger noch stärker in den Blick zu nehmen", erklärt OB Dr. Trümper zur neuen Dienstanweisung.
Mit der vorgesehenen Behindertenfreundlichkeitsprüfung soll die bereits in den Vorjahren in der Landeshauptstadt erfolgreich praktizierte Verfahrensweise der Einbeziehung behinderter Menschen und der Berücksichtigung von deren Bedürfnissen bei städtischen Projekten und Planungen fortgesetzt, qualifiziert und auf eine einheitliche formale Grundlage gestellt werden.
Den Bearbeitern bzw. Verfassern und Einbringenden von Beschlussvorlagen, Planungen und Konzeptionen wird damit ein Material an die Hand gegeben, mit dem auf einfache, übersichtliche Weise geprüft werden kann, inwieweit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Zuge der Umsetzung der Vorlage gewährleistet wird. Gleichzeitig wird dem jeweiligen beschließenden Organ bzw. Gremium bei Bedarf eine Abwägungs- und Entscheidungshilfe hinsichtlich der Behindertenrelevanz und -eignung gegeben.
Die Behindertenfreundlichkeitsprüfung wird vordringlich angewendet für
- städtische Bauvorhaben im Hoch-, Tief- und Verkehrsbau
- Aufgaben der Stadtplanung, Bebauungsplanung und Stadtentwicklung
- die Verkehrsplanung und der Gestaltung des ÖPNV
- die soziale Infrastruktur und Daseinsvorsorge
- Kultur- und Bildungsangebote, die von der Landeshauptstadt gestaltet bzw. vorgehalten werden
Dabei soll die Prüfung immer dann vorgesehen werden, wenn nicht offensichtlich und eindeutig eine spezielle Berührtheit von Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen werden kann. Der Fragebogen zur Behindertenfreundlichkeitsprüfung wurde unter Federführung des Behindertenbeauftragten unter Einbeziehung von Mitgliedern der AG Behinderte sowie der Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung erarbeitet. Die neue Dienstanweisung tritt am 3. Dezember in Kraft.
Neuer Gehweg für Fichtestraße
In der Fichtestraße in Sudenburg wird ab Mitte Dezember gebaut. Knapp 220.000 Euro investiert die Stadt in neue Gehwege einschließlich Gosse. Ausgebaut wird ab Braunschweiger Straße bis ca. 70 m vor der Kreuzung Sudenburger Wuhne, das heißt, die Fichtestraße erhält auf 650 Metern Länge beidseitig neue Gehwege. Bis Ende März nächsten Jahres sollen die Bauarbeiten abgeschlossen werden.
Ab Januar: "Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg"
Die städtischen Eigenbetriebe "Stadtgartenbetrieb Magdeburg" und "Friedhofs- und Bestattungsbetrieb Magdeburg" sollen zum 1. Januar 2004 fusionieren. Eine entsprechende Drucksache der Verwaltung wird nach Beratung in den Ausschüssen am 4. Dezember auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen.
"Stadtgarten und Friedhöfe Magdeburg" soll der neue Betrieb heißen. Die Fusion ist eine Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung, rund 1,3 Mio. Euro sollen ab 2004 jährlich eingespart werden. Dazu sollen künftig Leistungen, die der Betrieb selbst nicht rentabel erbringen kann, vergeben werden. Kurzfristig soll der Pflegestandard für das öffentliche Grün der Stadt neu festgeschrieben werden.
Außerdem schlägt die Betriebsleitung vor, 98 Stellen von Mitarbeitern, die das öffentliche Grün pflegen, ab 2004 in unbefristete Saisonstellen umzuwandeln. Im Bereich der Verwaltung ergeben sich durch die Fusion Synergien, außerdem soll die Arbeitszeit reduziert werden. Die Stadtgärtnerei im Herrenkrug soll spätestens zum 31.12. 2005 geschlossen werden.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69