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Leverkusen, 20. November 2003

Digitale Bodenbelastungskarte

Leverkusen.

Für den Außenbereich des Stadtgebietes Leverkusen wird derzeit im Auftrag der Stadtverwaltung, Fachbereich Umwelt, für Flächen mit der Nutzung „Acker, Grünland und Wald“ eine digitale Bodenbelastungskarte (BBK) erstellt.

 

Im Zuge dieses Projektes, welches zu 80 Prozent mit Landesmitteln gefördert wird, werden Untersuchungen des Bodens städtischer und privater Grundstücke vorgenommen. Diese werden von einem externen Gutachterbüro durchgeführt und beginnen im Dezember.

 

Da die Messnetzplanung derzeit noch nicht feststeht, das heißt die Grundstücke, die untersucht werden, noch nicht bekannt sind, erfolgt die Information über die geplanten Untersuchungen auf diesem Wege.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Landesbodenschutzgesetzes NW vom 09.05.2000 besteht eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers, die notwendigen Ermittlungen und Arbeiten auf seinem Grundstück durchführen zu lassen.

 

Treffen Eigentümer von Acker-, Grünland- oder Waldflächen in den nächsten Wochen auf Ihrem Grundstück einen Probenehmer an, wird sich dieser mit einer Legitimation der Stadt ausweisen können.

 

Auskunft über die geplante Maßnahme erteilt die Untere Bodenschutzbehörde, Anita Schneider, Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02 14/4 06-32 39.

E-Mail: anita.schneider@stadt.leverkusen.de

 

 

 

 

Für den Außenbereich des Stadtgebietes Leverkusen wird derzeit im Auftrag der Stadtverwaltung, Fachbereich Umwelt, für Flächen mit der Nutzung „Acker, Grünland und Wald“ eine digitale Bodenbelastungskarte (BBK) erstellt.

 

Im Zuge dieses Projektes, welches zu 80 Prozent mit Landesmitteln gefördert wird, werden Untersuchungen des Bodens städtischer und privater Grundstücke vorgenommen. Diese werden von einem externen Gutachterbüro durchgeführt und beginnen im Dezember.

 

Da die Messnetzplanung derzeit noch nicht feststeht, das heißt die Grundstücke, die untersucht werden, noch nicht bekannt sind, erfolgt die Information über die geplanten Untersuchungen auf diesem Wege.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 und 2 des Landesbodenschutzgesetzes NW vom 09.05.2000 besteht eine Duldungspflicht des Grundstückseigentümers, die notwendigen Ermittlungen und Arbeiten auf seinem Grundstück durchführen zu lassen.

 

Treffen Eigentümer von Acker-, Grünland- oder Waldflächen in den nächsten Wochen auf Ihrem Grundstück einen Probenehmer an, wird sich dieser mit einer Legitimation der Stadt ausweisen können.

 

Auskunft über die geplante Maßnahme erteilt die Untere Bodenschutzbehörde, Anita Schneider, Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 02 14/4 06-32 39.

E-Mail: anita.schneider@stadt.leverkusen.de

 

 

 

 



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