Bocholt, 25. November 2003
Sechs Gaststätten – sechs illegal Beschäftigte
Kontrollen des Fachbereichs Öffentliche Ordnung
Bocholt (pd).
Am Samstag Abend überprüften Mitarbeiter der Ordnungsbehörde verschiedene Restaurants, Imbissbetriebe und Kneipen im gesamten Stadtgebiet. Einundzwanzig Wirte, Service- und Küchenkräfte wurden kontrolliert.
Ergebnis: Unter ihnen befanden sich drei Arbeitslose und drei Personen ohne notwendige Arbeitserlaubnis. Die Außenprüfung erfolgte im Rahmen der seit Jahren in Bocholt üblichen Routinekontrollen. Während in einem Speiselokal, welches in der Vergangenheit mehrfach negativ aufgefallen war, die früheren Maßnahmen Wirkung zeigten und keine Unregelmäßigkeiten mehr vorgefunden wurden, erwischten die städtischen Bediensteten in anderen Lokalen drei Arbeitnehmer, von denen zwei missbräuchlich Arbeitslosengeld erhielten und einer Arbeitslosenhilfe bezog. Drei weitere ausländische Staatsangehörige wurden bei der Ausübung einer Erwerbstätigkeit angetroffen, obwohl sie nicht über die hierfür zwingend erforderliche Arbeitserlaubnis verfügten. Schließlich überprüften die Kontrolleure in einem Imbiss zwei ausländische Gäste, die ausreisepflichtig sind und sich unter Missachtung der für sie geltenden räumlichen Beschränkung in Bocholt aufhielten. Während diese beiden mit Bußgeldern und die "Arbeitslosen" mit der Sperrung der Leistung zu rechnen haben, kommt auf zwei Wirte eine Strafanzeige wegen illegaler Beschäftigung und Verdacht auf Verkürzung von Sozialversicherungsbeiträgen zu. Nur zwei Betriebe gaben keinen Anlass zur Beanstandung.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Martin Wolters, FB Öffentliche Ordnung, 02871/953-250