Leer -Zuzahlungen zu Medikamenten und Praxisgebühren sind ein vielseitig diskutiertes Thema, das das so genannte Gesundheitsmodernisierungsgesetz mit sich bringt. Es ist aber nicht der einzige Aspekt dieses Gesetzes: Die Kreisverwaltung in Leer weist darauf hin, dass vom 1. Januar an auch Sozialhilfeempfänger die Möglichkeit haben, Krankenbehandlungen per Versicherungskarte über eine Krankenkasse ihrer Wahl abzurechnen. Jedenfalls sieht das Gesetz das vor. Ob dies in allen Fällen auch klappt, scheint indes sehr fraglich.
Die Sozialhilfeempfänger hatten zunächst alle ein Schreiben vom Sozialamt bekommen, wonach sie sich bis Ende November bei einer Krankenkasse anmelden mussten. Obwohl Termin und Verfahren mit Vertretern der örtlichen Krankenkassen abgestimmt worden waren, verweigern nun einige Krankenkassen auf Weisung ihrer Landesdirektion die Annahme derartiger Anträge. Das hat "verständlicherweise Irritationen und Unverständnis bei den Betroffenen ausgelöst", heißt es in einer Pressemitteilung des Landkreises. Vorläufig werden die abgelehnten Anträge nun bei den Sozialämtern der Gemeinden gesammelt.
Damit die Umstellung auf das neue Gesetz nicht zu Lasten von Betroffenen geht, bietet das Kreissozialamt in jedem Fall das bisherige Verfahren an, wenn die Aufnahme in eine Krankenkasse zum 1. Januar nicht klappt. Das heißt, dass die Betroffenen dann weiterhin Krankenhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz bekommen können. Wie bisher ist dafür ein Krankenschein vom örtlich zuständigen Sozialamt der Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde erforderlich.
Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer
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