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Nahversorgungszentrum muss weiter auf Zufahrt zur Landesstraße warten

Borken - 02. Dezember 2003. Die Stadt Borken startete in der vergangenen Woche einen erneuten Versuch, eine direkte Zufahrt des Nahversorgungszentrums Hovesath zur Weseler Straße genehmigt zu bekommen. Dies lehnte der Landesbetrieb Straßenbau in Coesfeld erneut ab.

Erst nach dem Neubau der B 67 n, die von Borken nach Rhede führt, könne die Weseler Straße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße rechtlich herabgestuft werden. Erst dann wolle der Landesbetrieb eine direkte Zufahrt des Zentrums zur Weseler Straße zulassen. Das Versorgungszentrum wird zur Zeit über eine Zu- und Abfahrt an der Nina-Winkel-Straße erschlossen.

Die Straßenrechtler in Coesfeld werten die Weseler Straße als freie Strecke außerhalb der Ortsdurchfahrt. „Diese Landesstraße hat eine Zubringerfunktion zur B 70 und zur A 3 für den Raum Wesel zu erfüllen“ so der Landesbetrieb. Auf dieser Landesstraße bewegen sich täglich ca. 5.600 Fahrzeuge, was aus Sicht der Stadt Borken eine sehr geringe Belastung für eine Landesstraße darstellt. Im Bereich des Nahversorgungszentrums wird diese Landesstraße mit 50 km befahren und im weiteren Verlauf mit 70 km. Da könne eine weitere Zu- und Abfahrt einen Gefahrenpunkt darstellen. Die von der Stadt Borken angestrebte Anbindung des Nahversorgungszentrum in einem Abstand von 100 Metern zum Kreisverkehrsplatz sei daher nicht zu vertreten, begründet der Landesbetrieb seine Haltung.

Weiter warten heißt es jetzt für das Nahversorgungszentrum und die gewünschte direkte Anbindung zur Landesstraße. Das Landesstraßenbauamt geht davon aus, dass das erste Teilstück der B 67 n bis zur Weseler Straße im Jahre 2005 gebaut werden könnte. Voraussetzung sei aber, dass das seit 17 Jahren laufende Planverfahren nicht am Ende noch durch private Klagen verzögert werde.

Mit vergleichbaren Argumenten lehnt der Landesbetrieb im übrigen auch private Zu- und Abfahrten am Nordring ab, der im westlichen Abschnitt ab dem Autohaus Herbrand ebenfalls als freie Strecke gewertet wird. Hier sind nach der Haltung des Behörde in Coesfeld auch Werbeanlagen in einem Abstand von 20 Metern zum Fahrbahnrand untersagt. Tankstellen genießen hier allerdings wieder ein Sonderrecht, aufgrund ihrer besonderen Versorgungsfunktion.

Um eine weitere Entwicklung der Betriebe Auto-Unland und Löwen-Centrum Bleker zu ermöglichen, hatte die Stadt hier in der Vergangenheit zusätzliche öffentliche Zu- und Abfahrten bauplanungsrechtlich festgesetzt und auch gebaut. Diese werden wie private Zufahrten genutzt. Unfälle habe es hier nie gegeben, so die Stadt in ihrer Pressemitteilung

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de


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