75. (III) Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg
Nachrichten aus der öffentlichen Sitzung
Magdeburg.
Kultureinrichtungen an
Guericke-Gesellschaft "verliehen"
Die historische Schiffsmühle am Petriförder sowie die Lukasklause sollen zum 1. Januar 2004 der Otto-von-Guericke-Gesellschaft zur kulturellen Präsentation im Rahmen eines Leihvertrages übertragen werden. Für den Betrieb und die Bewirtschaftung der Schiffsmühle gewährt die Stadt einen jährlichen Zuschuss von 5000 Euro. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, entsprechende Leihverträge über eine Laufzeit von 25 Jahren abzuschließen.
Zweckvereinbarung zur Restabfallverwertung
Der Stadtrat beauftragte den Oberbürgermeister, mit den Landkreisen Bördekreis und Ohrekreis eine "Zweckvereinbarung zur Restabfallverwertung und -behandlung" abzuschließen. Bereits 2002 hatten die Partner vereinbart, ihre Müllmengen zu poolen und im Müllheizkraftwerk Rothensee zu entsorgen. Die jetzige Vereinbarung regelt die Aufgaben der Partner bei der Durchführung des Entsorgungsvertrages, ihre Mitwirkungsrechte sowie die Verteilung der Behandlungsentgelte und Verwaltungskosten. Der Vereinbarung müssen neben dem Stadtrat der Landeshauptstadt auch die Kreistage der beteiligten Landkreise zustimmen.
Jahresabschluss 2002 des SAB
Der Stadtrat stellte den Jahresabschluss 2002 des Städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes fest. Der Jahresverlust in Höhe von 7 Mio. Euro wird aus der zweckgebundenen Rücklage entnommen, dem Betriebsleiter wurde Entlastung erteilt.
Neue Abfallsatzungen
Der Stadtrat beschloss, die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung zum 1. Januar 2004 zu ändern. Damit kann eine der beiden kostenlosen Sperrmüllentsorgungen im Jahr künftig wahlweise zur kostenlosen Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt genutzt werden.
Die Gebühren für die Entsorgung von Sperrmüll, Straßenkehrricht, Baustellenabfällen sowie Garten- und Grünabfälle werden leicht gesenkt. Unverändert beleiben die Gebühren für Restabfallbehälter (Hausmülltonnen) und Biotonnen. Auch die kostenlose Abgabe von Kleinmengen verschiedener Abfälle (bis zu 0,5 m³) auf den Deponien ist weiterhin möglich.
Neue Hundesteuersatzung
Der Stadtrat beschloss, die Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2004 zu ändern. Die Steuer, die derzeit vierteljährlich fällig wird, soll künftig einmal jährlich zum 1. Juli gezahlt werden. Auf Antrag kann die Zahlung halbjährlich oder in noch kürzeren Intervallen erfolgen. Darüber hinaus soll die Hundesteuer künftig per Lastschriftverfahren eingezahlt werden. Die Verwaltung will mit der Reduzierung der Fälligkeitstermine den Aufwand bei der Verbuchung der Einzahlungen und bei notwendigen Mahnverfahren verringern und somit Verwaltungskosten sparen.
Jahresabschlüsse städtischer Gesellschaften
Der Stadtrat nahm die geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlüsse folgender städtischer Gesellschaften zur Kenntnis:
- Jahresabschluss 2002 der Wohnungsbaugesellschaft Magdeburg mbH (WOBAU)
- Jahresabschluss 2002 der Gemeinnützigen Gesellschaft für Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung mbH (AQB)
- Jahresabschluss 2002 der Gesellschaft für Innovation, Sanierung und Entsorgung mbH (GISE).
Die Gesellschaftervertreter wurden angewiesen, den Jahresabschluss festzustellen und den Geschäftsführern für das Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Wirtschaftsprüfer der GWM
Der Stadtrat wies die Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der Gesellschaft für Wirtschaftsservice Magdeburg (GWM) an, die BDO Deutsche Warentreuhand AG für die Prüfung des Jahresabschlusses 2003 der GWM zu bestellen. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2004 soll neu ausgeschrieben werden.
Umsatzsteuerrückzahlung
Der Stadtrat genehmigte eine außerplanmäßige Ausgabe für Umsatzsteuerrückzahlungen in Höhe von 535.637 Euro und Nachzahlungszinsen in Höhe von 156.000 Euro.
Entsperrung von Mitteln für die Flughafen GmbH
Der Stadtrat hob seinen Beschluss zur Sperrung von 111.400 Euro aus dem städtischen Zuschuss an die Flughafen Magdeburg GmbH auf. Das Geld war im Juni gesperrt worden, weil die GmbH einen Betriebsführungsvertrag für den Flugplatz Cochstedt abschließen sollte, aus dem Einnahmen in dieser Höhe zu erwarten waren. Da der Vertrag nicht zustande kam, wird der Betriebskostenzuschuss in der ursprünglich geplanten Höhe benötigt. Der Stadtrat entsperrte deshalb die Mittel.
FBM und SFM ab Januar SFM
"Stadtgarten und Friedhöfe" heißt der neue Eigenbetrieb der Stadt, der ab Januar durch die Zusammenlegung des bisherigen Stadtgartenbetriebes mit dem Friedhofs- und Bestattungsbetrieb entsteht. Der Stadtrat stimmte der Fusion zu und bestätigte Wirtschaftsplan und Eigenbetriebssatzung des neuen Unternehmens. Eigenbetriebsleiterin ist Simone Andruschek, die bisher den Friedhofsbetrieb leitete und - seit Frühjahr 2003 - kommissarisch auch den Stadtgartenbetrieb.
Die Fusion ist eine Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung, rund 1,3 Mio. Euro sollen dadurch ab 2004 jährlich eingespart werden. Zudem sollen künftig Leistungen, die der Betrieb selbst nicht rentabel erbringen kann, vergeben werden. Kurzfristig wird der Pflegestandard für das öffentliche Grün der Stadt neu festgeschrieben. Außerdem werden 98 Stellen von Mitarbeitern, die das öffentliche Grün pflegen, ab 2004 in unbefristete Saisonstellen umzuwandeln, die Mitarbeiter erhalten für mindestens 5 Jahre feste Verträge. Im Bereich der Verwaltung ergeben sich durch die Fusion Synergien, außerdem soll die Arbeitszeit reduziert werden. Die Stadtgärtnerei im Herrenkrug wird spätestens zum 31.12. 2005 geschlossen.
Wirtschaftsplan 2004 des Zoos
Der Stadtrat bestätigte den Wirtschaftsplan 2004 für den Zoologischen Garten Magdeburg.
Überplanmäßiger Zuschuss für´s Theater
Der Stadtrat hob die ausgesprochene Haushaltssperre über 318.600 Euro aus dem Budget des Theaters der Landeshauptstadt auf und genehmigte dem TdL zudem einen überplanmäßigen Zuschuss in Höhe von 233.200 Euro. Die Mittel sind nötig, um die Budgetüberziehung durch den im Sommer entlassenen Generalintendanten Max. K Hoffmann auszugleichen. Die neue Theaterleitung hat durch ein sofortiges Sparprogramm die Überziehung reduzieren, nicht jedoch verhindern können.
Neuorganisation der Theaterlandschaft
Der Stadtrat stimmte den Vorschlägen zur Neuordnung der Magdeburger Theater zu. Danach werden das Theater der Landeshauptstadt und die Freien Kammerspiele ab der Spielzeit 2004/2005 zusammengeführt. Das neue Haus soll THEATER MAGDEBURG heißen. Es besteht aus
- der OPER MAGDEBURG
- dem SCHAUSPIEL MAGDEBURG
- dem MAGDEBURG BALLETT
- der MAGDEBURGISCHEN PHILHARMONIE und
- dem THEATER FÜR JUNGE ZUSCHAUER MAGDEBURG.
Oper, Ballett und Philharmonie nutzen das Haus am Universitätsplatz als Stammspielstätte, das Schauspiel das neue Schauspielhaus am Friedensplatz (derzeit Sanierung). Für das Theater für junge Zuschauer steht das Theaterhaus am Jerichower Platz (ehem. Ersatzspielstätte) zur Verfügung. Alle Sparten sollen bei Bedarf auch die anderen Häuser nutzen können. Das Theater Magdeburg wird als optimierter Regiebetrieb durch einen Generalintendanten geführt. Die Vereinigung der bisherigen Ämter und Budgets erfolgt bereits zum 1. Jan. 2004. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, bis zum Ende des I. Quartals den Finanzbedarf und die Verteilung der Kosten für die beschlossene Neustruktur vorzulegen.
Satzung für das Konservatorium
Der Stadtrat bestätigte die von der Verwaltung vorgelegte Satzung für das Konservatorium "Georg Philipp Telemann". Damit wird die Gemeinnützigkeit der Einrichtung bestätigt.
Investitionen in Ganztagsschulen
Die Stadt Magdeburg beteiligt sich am Sonderprogramm des Bundes für Investitionen in Ganztagsschulen. Für insgesamt 12 Schulen und Horte will die Verwaltung beim Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt Fördermittel beantragen - der Stadtrat stimmte einer entsprechenden Drucksache zu.
Im Rahmen des Investitionsprogrammes "Zukunft Bildung und Betreuung" 2003-2007 (IZBB) stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionsmaßnahmen der Schulträger zur Entwicklung der baulichen und sächlichen Voraussetzungen sowie bedarfsdeckender Angebote im Ganztagsschulbereich zur Verfügung. Sachsen-Anhalt erhält insgesamt mehr als 125 Mio. EUR. Die Grundsätze und das Verfahren für die landesspezifische Umsetzung sind durch das Kultusministerium in der Richtlinie zur Umsetzung des IZBB geregelt. Im Land Sachsen-Anhalt erfolgt eine Zusatzfinanzierung aus Mitteln des IZBB in Höhe von 90 v. H. der Gesamtinvestition. Grundlage für die Gewährung der Fördermittel sind die Qualität der pädagogischen Konzepte der Einzelprojekte, die die Notwendigkeit und den Zusammenhang der Investition mit den Förderzielen der Ganztagsschule plausibel darstellen. Förderschwerpunkte im Land Sachsen-Anhalt sind Sekundarschulen mit besonderer sozialpädagogischer Aufgabenstellung und Grundschulen in Kooperation mit verschiedenen Formen der Hortbetreuung. Die Anträge auf Gewährung von Zuwendungen müssen bis zum 31.12.2003 über die Staatlichen Schulämter (Vorprüfung) beim Kultusministerium eingereicht werden.
Nach Prüfung schlägt die Verwaltung vor, folgende Schulstandorte in das Förderprogramm aufzunehmen und entsprechende Anträge zu stellen:
1. Neptunweg 11, 39118 MD GS "Lindenhof"/Hort
2. P.-Neruda-Str. 10, 39126 MD IGS "Regine Hildebrandt"
3. St.-Josef-Str. 83, 39130 MD Sek. "Wilhelm Weitling"
4. Leipziger Str. 46, 39120 MD Sek. "Clara Zetkin" unter Federführung der Francke-Sekundarschule (Konzept)
5. Helmstedter Chaussee 17, 39130 MD GS "Alt Olvenstedt"/Hort
6. B.-Brecht-Str. 9, 39120 MD GS "Bertolt-Brecht-Straße"/Hort
7. Umfassungsstr. 76 a, 39124 MD Sek. "Thomas Müntzer"
8. P.-Picasso-Str. 19, 39128 MD Sek. "Wilhelm Busch"
9. P.-Picasso-Str. 20, 39128 MD GS "Am Kannenstieg"/Hort
10. Westring 30, 39110 MD IGS "Willy Brandt"
11. Schmeilstr. 1, 39110 MD Sek. "Oskar Linke"
Prüfungskriterien waren insbesondere:
- Der Bestand des Schulstandortes auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung und über die Laufzeit des IZBB hinaus,
- Die Bindung der mit Mitteln des IZBB geschaffenen Räume/Flächen für die Dauer von 15 Jahren,
- Die Anzahl der Schüler, die in den Genuss von Ganztagsbetreuungsangeboten kommen.
Die Kosten der Gesamtinvestitionen würden bei Genehmigung aller Projekte rund 39 Mio EUR betragen, der städtische Eigenanteil (10 %) entsprechend maximal ca. 3,9 Mio EUR. Ende März 2004 will das Kultusministerium die Bescheide zu den Förderanträgen erteilen. Danach erfolgt die entsprechende Bau- und Finanzplanungen für die genehmigten Objekte.
Eine Entscheidung zu Grundschule und Hort "Weitlingstraße" wurde vertagt, der Standort wird im Zusammenhang mit der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung überplant.
Überplanmäßige Ausgaben für Sozialleistungen
Der Stadtrat genehmigte überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 1,4 Mio. Euro für Soziualhilfe und von 980.000 Euro für Krankenhilfe. Beide Leistungen sind Pflichtaufgaben der Kommune, die Mehrausgaben durch den Anstieg von Sozialhilfeempfängern (Anstieg um 555 Fälle) und gestiegene Aufwendungen für Rettungsdienstleistungen, Krankenhausbehandlungen und Rehabilitationen von Krankenhilfe-Empfängern.
Beschlüsse zu Bebauungsplänen
Der Stadtrat hat die Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 255-1 "Ölmühle Berliner Chaussee" abgewogen und beschlossen, sie teilweise in den B-Plan aufzunehmen. Der geänderte Entwurf des B-Plans wird werden für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ebenfalls abgewogen hat der Stadtrat die Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplan Nr. 250-1 "Kleiner Stadtmarsch/Stadtpark". Die Hinweise werden teilweise im B-Plan berücksichtigt, der geänderte B-Plan wurde als Satzung beschlossen.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
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