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Leverkusen, 10. Dezember 2003

Winterdienst bei Nutzung städtischer Sporthallen

Sportdezernentin Helga Roesgen hat entschieden, dass die Stadt Leverkusen den Winterdienst (Schneeräum- und Streupflicht) der Vereine übernimmt, die die städtischen Turn- und Sporthallen in den Abendstunden nutzen.

 

Mit dieser Regelung wurde eine für die Sportvereine verträgliche Lösung gefunden. Zu Beginn des Winters war die Frage aufgekommen, wer nach Schulschluss den Winterdienst an den städtischen Turn- und Sporthallen durchführen muss, wenn diese bei Schneefall durch Sportvereine genutzt werden.

 

Die Verkehrssicherungspflicht, die sich aus der Nutzung der Sporthallen ergibt, liegt weiterhin bei den Sportvereinen.

 

 

 



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