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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 23.12.2003
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Auch Sozialhilfeempfänger müssen künftig Zuzahlungen erbringen
Wegen der geänderten Gesetzeslage fällt die bisherige Befreiung der Sozialhilfeempfänger von Zuzahlungen zum Beispiel bei Arzneimitteln ab 1. Januar 2004 weg. Für alle Versicherten bedeutet dies, dass sämtliche Zuzahlungen dann einheitlich über eine sogenannte Belastungsgrenze geregelt werden. Für Sozialhilfeempfänger liegt diese Grenze bei jährlich 71,04 Euro, bei chronisch kranken Menschen beträgt die Grenze jährlich 35,52 Euro. Sobald dieser Betrag an Zuzahlungen erreicht ist, kann bei den Krankenkassen die Befreiung von weiteren Zuzahlungen für das laufende Jahr beantragt werden. Dafür müssen sämtliche Belege und Quittungen über bereits geleistete Zuzahlungen vorgelegt werden! Bei den Krankenkassen sind entsprechende Nachweishefte erhältlich.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von allen Zuzahlungen befreit.
Wer noch Fragen zu diesem Thema hat oder weitere Auskünfte wünscht, sollte sich an seine Krankenkasse wenden. |
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