[Alle Meldungen]
[Medienarchiv]
[Druckansicht]

[E-Mail-Abo]
[Suche]

Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 23.12.2003


Iserlohner Stadtbetriebe halten die Hauptstraßen schnee- und eisfrei

Auf Gehwegen sind die Anlieger zuständig

Iserlohn. Der Winter gibt seine erste richtige Vorstellung und die Iserlohner Stadtbetriebe (isb) fahren vollen Einsatz. In erster Linie erledigen sie den Winterdienst auf den verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen innerhalb der Ortsdurchfahrten, die zu dreizehn sogenannten A-Routen zusammen gefasst sind. Vier Unimogs, ein Allrad-LKW und zwei Multicars mit modernen Feuchtsalzstreuern stehen dafür bereit. Dazu kommen fünf Unternehmer mit eigenen Unimogs. Alle Fahrer bedienen sich aus drei Salzsilos am Betriebsstandort in der Corunnastraße. Die Kapazität der Silos wurde in diesem Jahr von 300 auf 450 Tonnen aufgestockt. Die isb-Einsatzleitung ist von 4.00 bis 22.00 Uhr im Dienst, samstags ab 5.00 Uhr und sonntags ab 6.00 Uhr - auch wenn die allgemeine Streu- und Räumpflicht um 20.00 Uhr endet. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist der Straßenbetrieb NRW mit seinen angeschlossenen Straßen- und Autobahnmeistereien für die Winterwartung zuständig. Nebenstraßen werden im Verlauf von acht sogenannten B-Routen nachrangig bedient. Hier besteht keine kommunale Pflicht zum Winterdienst. Wenn sich die Iserlohner Stadtbetriebe dennoch um die Nebenstraßen kümmern, ist dies eine freiwillige Serviceleistung der Stadt Iserlohn. Die Pflicht zur Winterwartung der Gehwege hat die Stadt Iserlohn auf die Anlieger übertragen. In einigen Fällen ist jedoch auch auf den Gehwegen die 130-köpfige Winterdienstmannschaft der Iserlohner Stadtbetriebe im Einsatz, zum Beispiel im Aufstellbereich an Bushaltestellen oder auf Verbindungswegen ohne Erschließungsfunktion für die Anliegergrundstücke. Dafür halten die Stadtbetriebe noch einmal elf Fahrzeuge mit Schneeschilden und einfachen Streugeräten bereit. Auch hier kommen externe Unternehmer unter der Regie der städtischen Einsatzleitung hinzu. Die Anlieger haben entsprechend der städtischen Reinigungssatzung Glätte und gefallenen Schnee vor ihrem Grundstück in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr beseitigt werden. Als Streumittel auf den Gehwegen sollten abstumpfende Stoffe verwendet werden. Sand, Splitt, Holzspäne oder Granulat sind hier sichere und umweltfreundliche Lösungen. Salz sollte im Bereich der Gehwege nur in Ausnahmefällen wie zum Beispiel auf vereisten Treppen eingesetzt werden. Drei bis vier Teelöffel pro Quadratmeter genügen. Streugutrückstände müssen sobald wie möglich wieder beseitigt werden.

[Zurück]

STADT ISERLOHN Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit Schillerplatz 7 58636 Iserlohn Tel. 02371/217-1251 Fax 02371/217-2992 pressestelle@iserlohn.de www.iserlohn.de


Die Pressestelle "Stadt Iserlohn" ist Mitglied bei http://www.presse-service.de/. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.

presse-service.de