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Münster, 06.01.2004

Handwerker-Parkausweis gilt in der gesamten Region Münsterland
Neues Dokument erspart Betrieben und Verwaltungen Zeit, Geld und bürokratischen Aufwand

Münster (SMS) Einen bundesweit einmaligen Handwerker-Parkausweis, der für die gesamte Region Münsterland gilt, haben die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf und die kreisfreie Stadt Münster geschaffen. Er erspart Betrieben und öffentlichen Verwaltungen Zeit, Geld und bürokratischen Aufwand. Die Landräte Gerd Wiesmann, Hans Pixa, Thomas Kubendorff, Dr. Wolfgang Kirsch und Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann stellten die neue Ausnahmegenehmigung in Münster gemeinsam mit den Kreishandwerkerschaften vor.

Handwerksbetriebe, die an mehreren Orten tätig sind, mussten bislang für alle Städte und Gemeinden jeweils eigene Parkgenehmigungen beantragen. Im Extremfall hätten Anträge und Gebühren bei 20 Straßenverkehrsbehörden größerer Städte, in Kreisverwaltungen und bei der Stadt Münster fällig werden können. Jetzt stellt das Straßenverkehrsamt, in dessen Bereich ein Betrieb seinen Sitz hat, einen Ausweis für alle Kommunen mit zusammen rund 1,6 Millionen Einwohnern.

Die Ausnahmegenehmigung räumt besondere Parkrechte ein, damit Firmen ihre Fahrzeuge in der Nähe der Baustelle abstellen können. Sie erlaubt das kostenlose Parken während des Arbeitseinsatzes unter anderem im eingeschränkten Haltverbot, an Parkuhren, im Bereich von Parkscheinautomaten, in verkehrsberuhigten Bereichen und auf Bewohnerparkplätzen.

Der Ausweis kann innerhalb des betrieblichen Fuhrparks flexibel eingesetzt werden, da er nicht auf ein bestimmtes Fahrzeug, sondern auf die Firma ausgestellt ist. Pro Jahresgenehmigung beträgt die Gebühr 120 Euro. Bislang wurden in manchen Kommunen allein schon für deren Gebiet höhere Einzelbeträge fällig.

Den Parkausweis können ab dem 7. Januar Handwerker und handwerksähnliche Betriebe aus 151 Berufen, beantragen, die in der Handwerksordnung aufgeführt sind. Der Ausweis sei ein praxisnaher Baustein zur regionalen Wirtschaftsförderung, hoben die Landräte und der Oberbürgermeister hervor. Er stehe für die effiziente und wirtschaftsfreundliche öffentliche Verwaltung der Münsterland-Kommunen und das Miteinander von Kommunen und Kreishandwerkerschaften.

Um die neue Genehmigung zu schaffen, waren umfangreiche Abstimmungen erforderlich. Die Kreise sorgten für die Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, die Stadt Münster koordinierte die Abstimmung mit den Kreishandwerkerschaften, klärte rechtliche und fachliche Fragen und entwarf die Genehmigungsunterlagen.

Obwohl für die Parkgenehmigungen bundesweit identische Rechtsgrundlagen gelten, bestanden zwischen den Kommunen Unterschiede bei einzelnen Regelungen, bei der Gebührenhöhe und der Geltungsdauer der Ausweise. Das Verfahren und die Genehmigungspraxis wurde für den regionalen Handwerker-Parkausweis harmonisiert und vereinfacht.

Handwerker, die ausschließlich an einem Ort tätig sind oder nur für kurze Zeit in anderen Städten arbeiten, müssen den regionalen Parkausweis nicht in Anspruch nehmen. Sie können weiterhin einzelne Kurzzeitgenehmigungen und andere ortsspezifische Lösungen in Anspruch nehmen.

Bildtext:

Münsters Oberbürgermeister Dr. Berthold Tillmann (r.) und die Landräte der Münsterland-Kreise stellten im Rathaus von Münster zusammen mit Vertretern der Kreishanderschaften den regionalen Parkausweis vor.


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Handwerker-Parkausweis

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