Bocholt, 07. Januar 2004
Handwerker parken in Bocholt umsonst
Kein spezieller Parkausweis nötig - aber Meldung
Bocholt (pd).
Handwerker, die in Bocholt Aufträge erledigen, parken ihre Firmenfahrzeuge auch künftig umsonst. Das gilt sowohl für einheimische Betriebe als auch für auswärtige.
Sie benötigen keinen speziellen Handwerker-Parkausweis. Notwendig ist lediglich eine vorherige Meldung beim Fachbereich Öffentliche Ordnung, um die Standorte genau abzusprechen, damit es zu keiner Verkehrsgefährdung, wie zum Beispiel Versperren von Rettungswegen, kommt.
Neben dem Aspekt der Wirtschaftsförderung hat dieser gebührenfreie Service einen weiteren Vorteil: Durch die Meldepflicht besteht direkter Kontakt zum Kunden. "Dadurch, dass wir mit den Handwerkern telefonisch absprechen, wo das Parken erlaubt ist und wo nicht, haben wir Einfluss. Müssten sie einfach einen Ausweis beantragen und ihn hinter die Fensterscheibe klemmen, wissen wir noch lange nicht, ob die Standorte auch verkehrsgerecht und sicher gewählt sind", weiß Johannes Kolks, Fachbereichsleiter Öffentliche Ordnung, aus Erfahrung. Ärgerlich sei dies mitunter auch für Firmen, die dann trotz vorher beantragtem Parkausweis plötzlich ein "Knöllchen" hinter der Scheibe haben könnten.
Das passiert in Bocholt dank der vorherigen Absprachen nur in Ausnahmefällen. Nach telefonischer Meldung werden die Firmenfahrzeuge in eine Liste eingetragen, die an die Politessen weitergeleitet wird.
Anders verhält es sich, wenn Handwerker über die Stadtgrenzen hinaus münsterlandweit tätig werden wollen. Dann ist eventuell der Anfang dieser Woche speziell eingeführte Handwerker-Parkausweis empfehlenswert, der für das Parken in den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie im Stadtgebiet Münster gilt. Eine Genehmigung kostet 120 Euro und kann beim Fachbereich Öffentliche Ordnung formlos beantragt werden. "Für Firmen, die nur vereinzelt Aufträge außerhalb Bocholts annehmen, macht es Sinn, sich vorher kurz über die örtlichen Regelungen in der Stadt, in der sie tätig werden wollen, zu erkundigen", rät Kolks.
Ausführliche Informationen über das sog. "Handwerkerparken" in Bocholt stehen auf dem städtischen Internetportal im Bereich Bürgerservice unter www.bocholt.de zur Verfügung.
Anmeldungen fürs Handwerkerparken unter 02871/953-377 oder 02871/953-372.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Fachbereich Öffentliche Ordnung, Herr Kolks, 02871/953-352