77. (III) Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg
Nachrichten aus der Öffentlichen Sitzung
Magdeburg.
Sanierung des Museums wird fortgesetzt
Der Stadtrat bestätigte die von der Verwaltung vorgelegte HU-Bau für den 2. Bauabschnitt zur Sanierung des Kulturhistorischen Museums. Der Kostenrahmen beträgt 4,29 Mio. Euro, ein Antrag auf Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt wurde bereits gestellt. Der Stadtrat beauftragte den Oberbürgermeister, die Umsetzung der Bauvorhaben bis zum Stadtjubiläum 2005 zu veranlassen. Mit dem 2. Bauabschnitt sollen im wesentlichen Ausstellungsflächen im Obergeschoss des Ost- und Nordflügels abschließend saniert werden.
Neue Gebührenordnung der Feuerwehr
Der Stadtrat beschloss, die Satzung zur Feuerwehrbenutzungs- und Gebührenordnung zu ändern und die Gebühren für die Inanspruchnahme von freiwilligen Leistungen der Feuerwehr zu erhöhen. Bei der Neukalkulation wurden für Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehren einheitliche Gebühren festgelegt. Die Kosten für freiwillige Leistungen der Feuerwehr wurden zuletzt 2000 erhöht. Die neue Satzung tritt am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Brandschutz und Hilfeleistung sind Pflichtaufgaben der Gemeinden und Landkreise. Entsprechend dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes ist der Einsatz der Feuerwehren bei Bränden, Notständen und Hilfeleistungen zur Rettung von Menschen und Tieren aus Lebensgefahr unentgeltlich. Für alle anderen Leistungen erhebt die Verwaltung Gebühren zur anteiligen Deckung der Kosten. Dies betrifft z.B. Fehlalarmierungen, Nachbarschaftshilfe, das Auspumpen von Kellern oder Einfangen von Tieren.
Änderung der Verwaltungskostensatzung
Nach Änderung gesetzlicher Bestimmungen des Landes Sachsen-Anhalt passt die Stadt Magdeburg ihre Verwaltungskostensatzung an. Künftig können - entsprechend der Landesregelung - für Widerspruchsbescheide Gebühren erhoben werden, wenn der Widerspruch zurück gewiesen wird.
Bislang war dies nur bei gebührenpflichtigen Verwaltungsakten möglich. Der Stadtrat stimmte den Änderungen zu, die Satzungsänderung tritt mit öffentlicher Bekanntmachung in Kraft.
Jahresabschluss der SGM mbH i.L.
Der Stadtrat nahm den geprüften und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 30.06.2001 für die Sanierungsgesellschaft Magdeburg mbH i.L. zur Kenntnis. Die Gesellschaftervertreter wurden angewiesen, in den entsprechenden Gremien den Jahresabschluss festzustellen und der Liquidatorin sowie dem Verwaltungsrat Entlastung zu erteilen.
Aufsichtsrat Messe Magdeburg mbH
Der Stadtrat entsendet mit sofortiger Wirkung folgende Stadträte in den Aufsichtsrat der Messe Magdeburg GmbH:
- Gerhard Heinl (CDU)
- Tobias Krull (CDU)
- Martin Hoffmann (SPD)
- Frithjof Berfelde (PDS)
- Alfred Westphal (BÜ 90/Grüne/future).
Prüfrechte für den Landesrechnungshof
Der Stadtrat forderte die Gesellschaftervertreter in Gesellschaften mit städtischer Beteiligung auf, durch entsprechende Beschlüsse in den jeweiligen Gesellschaftsgremien sicher zu stellen, dass den Rechnungsprüfungsbehörden - soweit noch nicht geschehen - die gesetzlich vorgeschriebenen Prüf- und Auskunftsrechte eingeräumt werden und die Geschäftsführer diese Rechte gewährleisten.
Vorbereitung des Stadtjubiläums
Der Stadtrat nahm das fortgeschriebene Rahmenkonzept zur Vorbereitung der 12hundert-Jahrfeier Magdeburgs im Jahr 2005 zur Kenntnis und beschloss, in den Haushalt 2004 zusätzlich Sachmittel in Höhe von 653.400 Euro für die Vorbereitung des Jubiläums einzustellen. Das von der Stadt beauftragte Büro 12hundert will bis Jahresmitte das vollständige Festprogramm erarbeiten und den Kostenrahmen für die Folgejahre festlegen.
Neue Kita-Satzung
Der Stadtrat beschloss, die "Satzung zur Aufnahme von Kindern in kommunalen Kindertageseinrichtungen" zum 1. Januar 2004 zu ändern. Hintergrund ist die Privatisierung der Essenausgabe. Der Aufwand für die Essenausgabe wurde den Eltern bislang zusammen mit den Kosten für das Essen in Rechnung gestellt. Da die Essengelder künftig direkt mit den Anbietern abgerechnet werden, müssen die Aufwendungen, die durch die Bereitstellung einer Mahlzeit (Essenausgabe, Abwasch) entstehen, den Eltern vom Jugendamt in Rechnung gestellt werden. Die Verwaltung schlägt vor, dafür monatlich einen Betrag von 9,90 Euro zu erheben. Für diese Dienstleistung wird keine Ermäßigung und kein Erlass gewährt. Die Kosten für die Kinderbetreuung bleiben von der Satzungsänderung unberührt.
Beschlüsse zu B-Plänen
Der Stadtrat fasste folgende Beschlüsse zu Bebauungsplänen:
- B-Plan Nr. 74-4 "Am See Pechau": vereinfachte Änderung sowie Behandlung der während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Hinweise und Anregungen. Den Anregungen wird teilweise gefolgt, der geänderte B-Plan wurde als Satzung beschlossen.
- B-Plan Nr. 302-2 "Vogelbreite/Harsdorfer Straße" - Behandlung der während der Bürgerbeteiligung eingegangenen Hinweise und Anregungen. Der Stadtrat beschloss, den Anregungen nicht zu folgen. Der geänderte B-Plan wurde als Satzung beschlossen.
- B-Plan Nr. 104-2 "Forsthausstraße": Für das Gebiet im Stadtteil Rothensee soll ein B-Plan aufgestellt werden. Nach Abriss der mehrgeschossigen Wohnhäuser soll in dem Gebiet eine dem Ortscharakter entsprechende neue Siedlung entstehen, für den der B-Plan Baurecht schafft.
- B-Plan Nr. 314-1 "Große Diesdorfer Str./Spielhagenstr.": Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses, da die vorgesehene Entwicklung des Gebietes (ehemaliges Karutz-Gelände) abgeschlossen ist.
- B-Plan Nr. 225-3 "An den Röthen" und B-Plan Nr. 225-2 "Saures Tal": Änderung und öffentliche Auslegung der geänderten Entwürfe. Die Änderung betrifft den Spielplatz, der beide Wohngebiete berührt.
Stadtumbau Ost
Der Stadtrat beschloss den Förderrahmen für das Programmjahr 2004. Im Programm zum Abriss und Rückbau dauerhaft leer stehender Wohnungen beantragt die Stadt im Programmjahr 2004 Fördermittel für den Abriss/Rückbau von 5.444 Wohnungen. Schwerpunkt ist dabei Neu-Olvenstedt, wo 3.570 Wohnungen abgerissen werden sollen. Das dafür notwendige Finanzvolumen liegt bei knapp 32 Mio. Euro, 18,7 Mio. Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm wurden beantragt.
Für die städtebauliche Aufwertung von Wohngebieten werden im Programmjahr rund 11 Mio. Euro veranschlagt, davon 2,3 Mio. Euro Eigenmittel der Stadt. Durch das Förderprogramm sollen z.B. Grünanlagen und Freiflächen gestaltet sowie überdimensionierte Versorgungseinrichtungen zurück gebaut werden.
Die Vorhaben des Programmjahres 2004 werden bis 2008 realisiert.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
Tagesordnung, Drucksachen sowie Anträge, Änderungsanträge und Informationen, die auf der Sitzung behandelt wurden, finden Sie im Internet unter www.ratsinfo.magdeburg.de.
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