Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Magdeburg.
B-Plan "Rothenseer Straße 68"
Die Verwaltung hat die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Hinweise und Anregungen zum Bebauungsplan Nr. 126-1.1 "Rothenseer Straße 68" abgewogen und schlägt dem Stadtrat vor, ihnen teilweise zu folgen. Auf der bislang ungenutzten Fläche östlich der Rothenseer Straße sollen Einzel- und Doppelhäuser entstehen.
Der Stadtrat muss die Hinweise und Anregungen endgültig abwägen und soll zudem den B-Plan als Satzung beschließen.
B-Plan "Otternweg/Am Hopfengarten"
Der Entwurf des Bebauungsplanes "Otternweg/Am Hopfengarten" soll - sofern der Stadtrat dem Entwurf zustimmt - öffentlich ausgelegt werden. Der Beschluss zur Aufstellung eines B-Planes wurde im März 2003 gefasst, um die bisher schwer vermarktbaren, sehr großen Grundstücke teilen und die Hinterlandgrundstücke bebauen zu können. Auf dem 0,8 ha großen Streifen am Hopfengarten sollen Einfamilienhäuser entstehen.
Nach Beratung in den Ausschüssen entscheidet der Stadtrat über die öffentliche Auslegung. Ort und Dauer werden danach öffentlich bekannt gemacht.
B-Plan "Olvenstedter Platz - Südseite"
Der Bebauungsplan Nr. 208-1.1 "Olvenstedter Platz - Südseite" soll geändert werden. Zum Schutz der benachbarten Wohnhäuser soll eine Lärmschutzwand entstehen, die dauerhaft begrünt wird. Zudem hat die Verwaltung die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung eingegangenen Hinweise und Anregungen abgewogen. Das Stadtplanungsamt schlägt vor, der Anregung des Behindertenbeauftragten zur Beschränkung des Lieferverkehrs nicht zu folgen, da entsprechende Beschränkungen bereits festgesetzt sind. Nach Behandlung der Anregung im Stadtrat soll der B-Plan als Satzung beschlossen werden.
Straßenname
Im neuen Wohngebiet Birnengarten muss eine weitere Straße benannt werden. Da dort bisher fünf Straßen nach Obstsorten benannt wurden, schlägt die Verwaltung den Namen "Mirabellenweg" vor. Entscheiden muss abschließend der Stadtrat.
Neue Straßenreingungssatzung
Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsgebührensatzung überarbeitet. Die derzeit gültige Gebührensatzung war für 2003 kalkuliert, so dass nach Ablauf des Kalkulationszeitraumes eine neue Kalkulation vorgelegt und vom Stadtrat beschlossen werden muss. Die Gebühren für die Fahr- und Gehbahnreinigung bleiben unverändert. Sie ändern sich nur in Ausnahmefällen, wenn Straßen einer anderen Reinigungsklasse zugeordnet werden. Die Zuordnung zu Reinigungsklassen regelt die Straßenreinigungssatzung, die ebenfalls überarbeitet wurde. Der Eigenbetrieb hat neu gewidmete Straßen aufgenommen und einzelne Straßen auf der Grundlage des Verschmutzungsgrades anderen Reinigungsklassen zugeordnet. Beide Satzungen stehen nach Beratung in den Ausschüssen im März auf der Tagesordnung des Stadtrates und sollen zum 1. April in Kraft treten.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
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