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Überschwemmungsgebiet der Bocholter Aa wird festgesetzt
Borken - 26. Januar 2004. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, ist seit Ende letzten Jahres die „Ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Bocholter Aa“ in Kraft getreten. Sie wird in der Februar Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Borken bekannt gegeben. Die entsprechenden Pläne liegen bereits schon jetzt im Planungsamt des Rathauses aus.
Für sogenannte Jahrhundert-Hochwässer benötigt ein Gewässer in der Regel seine ganze Tal Aue als natürliches Überschwemmungsgebiet. Die dafür erforderlichen Flächen sind gemäß wasserrechtlicher Vorschriften zu gesetzlichen Überschwemmungsgebieten zu erklären.
Die „Verordnung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Bocholter Aa“ hat unter anderem zum Inhalt, dass wenn ein Hochwasser eintritt, das sich statistisch alle 100 Jahre einmal ereignet, neben einzelnen Gehöften im Außenbereich hauptsächlich im Bereich Gemen auch bereits bebaute Bereiche von Überflutungen betroffen sein werden.
Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass die Pläne im Fachbereich Umwelt und Planung (Zimmer C 368) ausliegen und eingesehen werden können. Die betroffenen Grundstückseigentümer können sich informierten zum Beispiel über die Höhe der möglichen Überflutung für das jeweilige Grundstück und mögliche Schutzmaßnahmen oder auch über zusätzlichen Versicherungsschutz.
In der Pressemitteilung der Stadt heißt es weiter, dass keine Panik verbreitet werden solle, da die Überflutungen sich bezüglich der Überschwemmungshöhe nach den städtischen Berechnungen in Grenzen halten. Bilder mit überschwemmten Erdgeschosswohnungen, wie zum Beispiel an der Elbe im vorletzten Jahr, werde es selbst bei einem 100-jährigen Hochwasser hier nicht geben. In einigen Teilbereichen können allerdings Keller betroffen sein, da die Straßen gemäß den Planunterlagen und entsprechenden Berechnungen über zehn cm hoch im Wasser stehen werden.
Ein Gebiet gesetzlich als Überschwemmungsgebiet festzusetzen, sehe der Gesetzgeber deshalb vor, um Planungssicherheit zu haben und auch um regelnd eingreifen zu können. So sei zu Beispiel auch die Untere Wasserbehörde bei Bauprojekten in diesem Gebiet entsprechend zu beteiligen. Nähere Auskünfte erteilt Bettina Demmert unter der Telefon Nr. 02861/939-206.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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