Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Magdeburg.
Jahresabschluss 2002 der IGZ GmbH
Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2002 der Innovations- und Gründerzentrum Magdeburg GmbH (IGZ GmbH) liegt vor. Nach Beratung in den Ausschüssen muss der Stadtrat entscheiden, wie die Gesellschaftervertreter in den zuständigen Gremien stimmen sollen.
Die Gesellschaft hat 2002 einen Überschuss in Höhe von 13.640 Euro erwirtschaftet, der mit dem Verlustvortrag aus den Vorjahren verrechnet werden soll.
Neue Satzung für Ausländerbeirat
Die Satzung des Ausländerbeirates der Landeshauptstadt Magdeburg soll geändert werden. Die Neufassung wurde heute in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters bestätigt und soll bereits in der kommenden Woche dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorliegen.
Die Neufassung war notwendig geworden, weil der derzeitige Ausländerbeirat nicht mehr arbeitsfähig ist. Die Mitglieder des Beirates, die von den neuen Möglichkeiten der Einbürgerung bzw. der doppelten Staatsangehörigkeit Gebrauch gemacht haben, mussten ihr Mandat zurückgeben, weil laut bisheriger Satzung nur Ausländer ohne deutsche Staatsbürgerschaft in den Beirat gewählt werden dürfen. Künftig können auch deutsche Staatsangehörige, die eine zusätzliche ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit während der letzten zwei Wahlperioden des Ausländerbeirates erworben haben, in das Gremium gewählt werden.
Die Verwaltung schlägt außerdem vor, die laufende Wahlperiode des Ausländerbeirates bis zum Zusammentritt des neu gewählten Beirates zu verlängern, längstens jedoch bis zum 31.12.2004. Nach Bestätigung der neuen Satzung durch den Stadtrat können die in diesem Jahr notwendigen Neuwahlen des Ausländerbeirates vorbereitet werden.
Neue Wahlordnung für Ausländerbeirat
Mit der Satzung des Ausländerbeirates schlägt die Verwaltung auch die Änderung der Wahlordnung für dieses Gremium vor, um das passive Wahlrecht für Deutsche mit Migrationshintergrund (Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft oder Eingebürgerte) zu verankern. Die neue Wahlordnung liegt dem Stadtrat bereits im Februar zur Beschlussfassung vor, sie wird Grundlage der in diesem Jahr erforderlichen Neuwahl des Ausländerbeirates.
Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69
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