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Bei der Kfz-Zulassung sind Original-Prüfprotokolle nötig

28. Januar 2004

Leer -Wer beim Straßenverkehrsamt ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden will, braucht dafür auch die Prüfprotokolle über die Hauptuntersuchung und die Abgasuntersuchung. Fotokopien genügen nicht. Darauf weist das Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung in Leer noch einmal hin, weil es immer wieder vorkommt, dass Fahzeughalter unverrichteter Dinge das Amt verlassen müssen, weil die Original-Prüfprotokolle fehlen. Außerdem muss eine Stilllegungsbescheinigung vorgelegt werden, wenn das Fahrzeug bei einem anderen Straßenverkehrsamt abgemeldet wurde. Um unnötige Verzögerungen und Ärger auch aus einem anderen immer wieder vorkommenden Grund zu vermeiden, weist das Straßenverkehrsamt noch auf Folgendes hin: Wenn ein Fahrzeug für eine andere Person zugelassen werden soll, ist unbedingt eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters nötig. Außerdem müssen in diesem Fall Fotokopien der gültigen Personalausweise sowohl des Fahrzeughalters als auch der mit der Zulassung beauftragten Person vorgelegt werden.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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