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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 30.01.2004
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Über 30.000 Grundbesitzabgaben-Bescheide zugestellt So erfuhren die Grundbesitzer in diesem Jahr, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) mit 200 % und Grundsteuer B (allgemeiner Grundbesitz) mit 400 % ebenso unverändert bleiben wie die Gebührensätze bei der Straßenreinigung. Die Abwassergebühren steigen aufgrund von Kostensteigerungen und veränderten Veranlagungsgrundlagen, beim Schmutzwasser um 9,4 % (Ruhrverbandsmitglieder 13,3 %) und beim Niederschlagswasser um 6,6 %. Im Vergleich zu den übrigen nordrhein-westfälischen Städten sind die Abwassergebühren in Iserlohn trotzdem weiterhin äußerst günstig. Die Müllabfuhrgebühren konnten durch eine erhebliche Kostenreduzierung um 10,4 % bis 10,7 % gesenkt werden.
Wie auch in den Vorjahren ist zur Information der Grundstückseigentümer und zur Erläuterung der Gebührenbescheide ein Schreiben des Finanzdezernenten beigefügt. Es enthält allgemeine Hinweise zu den einzelnen Gebührenarten und soll die Bescheide verständlicher und damit manche Rückfrage überflüssig machen.
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