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Schöffen gesucht
Borken - 30. Januar 2004. Wer Interesse hat, sich ehrenamtlich in den Dienst des Rechts zu stellen, hat bis zum 13. Februar Gelegenheit, sich bei der Stadtverwaltung zu bewerben. Die Städte und Gemeinden sind verpflichtet, alle vier Jahre Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen sowie Jugendschöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht aufzustellen.
Für das Landgericht muss die Stadt Borken sieben Hauptschöffen benennen, für das Amts-gericht sind es acht Schöffen. Weiterhin hat die Stadt zehn Jugendschöffen für die Besetzung des Jugendschöffengerichtes sowie zwei für die Besetzung der Jugendstrafkammer zu benennen. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen muss gleich viele Frauen und Männer enthalten. Insgesamt gilt, dass in den Vorschlagslisten mindestens die doppelte Zahl von Per-sonen erscheinen muss, als gewählt werden. Das heißt, auf der Borkener Liste müssen mindestens 54 Wahlvorschläge gemacht werden.
Voraussetzung für die Schöffenwahl ist ein Mindestalter von 25 Jahren sowie ein Höchstalter von 70 Jahren. Die Bewerber müssen mindestens ein Jahr in Borken wohnen und dürfen nicht zu einer Freiheitsstraße von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sein. Auch darf keine Person vorgeschlagen werden, der ein Richter die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter abgesprochen hat. Wenn ein Gericht jemandem die Verfügung über das eigene Vermögen entzogen hat, kommt derjenige ebenfalls nicht in Frage. Für die Jugendschöffen gilt außerdem, dass die Vorgeschlagenen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.
In den Hinweisen des Ministeriums heißt es zum Schöffenamt, dass die Vorschlagsliste alle Gruppen der Bevölkerung nach Alter, Beruf, Geschlecht und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen soll. Da es entscheidend darauf ankomme, für das Schöffenamt Personen zu gewinnen, die für die Tätigkeit ein besonderes Interesse haben, sollen Personen, die sich bewerben, nach Möglichkeit auch berücksichtigt werden. Bewerbungen für das Schöffenamt sind zu richten an das Büro des Bürgermeisters (Telefon 939-101) und für die Jugendschöffen an das Jugendamt (Telefon 939-292) der Stadt.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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