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Wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt

Borken - 13. Februar 2004. Wer hat sich nicht schon einmal darüber geärgert, dass Äste und Zweige von Nachbars Sträuchern und Bäumen über den Zaun hinweg in den eigenen Garten hineinragen und man im Herbst noch das „Vergnügen" hat, das herabfallende Laub auffegen zu müssen? Könnte man diese überhängenden Äste und Zweige nicht einfach absägen? Was man in einem solchen Fall tun darf und was nicht, ist in dem - weitgehend unbekannten – NRW–Gesetz über das Nachbarrecht geregelt.

Über dieses Gesetz, in dem u.a. auch Regelungen über die Mindestabstände bei Grenzbepflanzungen zu finden sind, informiert in einer Vortragsveranstaltung der VHS Borken Richter Helmut Bläker vom Amtsgericht Borken am 16. Februar. Die Veranstaltung findet von 19.30 bis 21 Uhr im VHS-Haus statt.

Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de


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- Pressestelle -
Im Piepershagen 17
46325 Borken

Ansprechpartner:
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Leiter Büro des Bürgermeisters
Telefon: 02861/939-103
Telefax: 02861/939-253
E-Mail: pressestelle(at)borken.de

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