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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 13.02.2004


Wer möchte Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden?

Iserlohn. In diesem Jahr steht wieder die Wahl von Jugendschöffen für die Jugendgerichte an. Dafür ist die Stadt Iserlohn erneut aufgefordert, eine Vorschlagsliste zu erstellen. Insgesamt müssen für die Jugendkammer beim Landgericht Hagen und für das Jugendschöffengericht in Iserlohn mindestens 68 Personen benannt werden, die ab dem 1. Januar 2005 für vier Jahre in das Ehrenamt als Jugendschöffin und Jugendschöffe berufen werden können.

Im Unterschied zu Schöffen an Amts- und Landgerichten sollen Jugendschöffen "erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein". Weitere Voraussetzungen sind die deutsche Staatsangehörigkeit, das vollendete 25. Lebensjahr, jünger als 70 Jahre und seit mindestens einem Jahr in Iserlohn wohnhaft.

Jugendschöffen sind den Berufsrichtern in der Hauptverhandlung des Jugendschöffengerichtes bzw. der Jugendkammer gleichgestellt. Sie haben Fragerecht und sind wie die Berufsrichter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Wer dieses Ehrenamt als Laienrichter ausübt, hat selbstverständlich Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und des Verdienstausfalles.

Auch die Fraktionen im Rat der Stadt, die Wohlfahrtsverbände und die freien Träger der Jugendhilfe stellen zur Zeit aus ihren Reihen Vorschläge über geeignete Personen zusammen. Aus allen Meldungen bildet der Jugendhilfeausschuss der Stadt dann eine gemeinsame Vorschlagsliste, aus der die späteren Jugendschöffinnen und -schöffen durch das Amtsgericht ausgewählt und durch das Landgericht ausgelost werden.

Wer sich also für die Tätigkeit als Jugendschöffin oder -schöffe interessiert, wird gebeten, sich ab sofort mit Janina Harm in der Abteilung Allgemeine Jugendhilfe der Stadt Iserlohn, Telefon 02371 / 217-2209, in Verbindung zu setzen.



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