Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 17. Februar 2004

Gut drauf sein ohne Alkohol

Fachbereich Jugend appelliert: Kein Ausschank an Minderjährige - bei Zweifel Ausweiskontrolle

Bocholt (pd).

Gut drauf sein ohne Alkohol – das geht auch in der Karnevalszeit. „Eltern, Verwandte, Bekannte und Freunde sind gefordert und sollten Kindern und Jugendlichen als Vorbild zeigen, dass Hochstimmung und Alkohol nicht unbedingt zusammengehören müssen“, appelliert Ulli Kuhlmann vom Fachbereich Jugend.

In Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Öffentliche Ordnung weist er besonders alle Veranstalter, Gastwirte und Verkaufsstellen darauf hin, gerade in der anstehenden Karnevalszeit gegenüber Kindern und Jugendlichen und deren Gesundheit verantwortungsbewusst zu handeln, sprich: Keine Abgabe von Alkohol an Minderjährige.

Kuhlmann: "Das wird während der Karnevalstage und insbesondere bei den Umzügen leider schnell vergessen. Dabei wird die schädigende Wirkung des Alkohols auf den kindlichen und jugendlichen Organismus massiv unterschätzt."

Jeder kenne die Situationen: Bei Karnevalsumzügen, Kappensitzungen oder Tanzveranstaltungen werden schon Kinder mit alkoholischen Getränken angetroffen, obwohl die Abgabe von Alkoholika wie Wein, Bier oder Bier-Mixgetränken nach dem Jugendschutzgesetz erst ab 16 Jahren erlaubt ist. Branntweinhaltige Getränke, ebenso sog. Alkopops, dürfen an Minderjährige überhaupt nicht abgegeben werden. Bei Zweifeln sollte unbedingt darauf bestanden werden, sich den Ausweis vorlegen zu lassen.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Ullrich Kuhlmann, Fachbereich Jugend, Familie und Sport, Tel. 02871/953-533