Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 18. Februar 2004

Europawahl am 13. Juni

Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Bocholt (pd).

Auch Deutsche, die im Ausland leben, können an der 6. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 13. Juni teilnehmen.

Für das Wahlrecht Deutscher im Ausland gibt es ganz besondere Bestimmungen, die zu beachten sind:

Unterschieden werden dabei Deutsche, die in einem Mitgliedstaat des Europarates und Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates leben.

Deutsche, die in einem Mitgliedstaat des Europarates leben, können an der Europawahl teilnehmen, wenn sie

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  • nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben (oder am Wahltag seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates des Europarates leben, können an der Europawahl 2004 teilnehmen, wenn am Wahltag nicht mehr als 25 Jahre seit ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland verstrichen sind und sie die übrigen Voraussetzungen (Deutscher, 18 Jahre alt, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen) erfüllen.

Wahlberechtigte Auslandsdeutsche müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular (Link zum Bundeswahlleiter: http://www.bundeswahlleiter.de/wahlen/euwahl_wahlrecht04a.htm) beantragt werden; zugleich muss der Deutsche an Eides statt versichern, dass er wahlberechtigt ist. Der im Ausland lebende Deutsche muss jeweils für sich gesondert die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit seiner eidesstattlichen Versicherung, wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der er vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet war, senden. Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d.h. spätestens am 23. Mai 2004 eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.

Ungefähr einen Monat vor dem Wahltag erhält der Wahlberechtigte die Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) zugesandt.

Deutsche im Ausland, die an der Europawahl am 13. Juni 2004 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche aus dem Ausland hin. Daneben sollten aber Familienangehörige oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur Teilnahme an der Europawahl 2004 aufmerksam machen.

Weitere und noch ausführlichere Informationen zur Europawahl finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters unter dem Stichwort Europawahl 2004. Auch auf der www.bocholt.de gibt es unter dem Stichwort Rathaus/Wahlen/Europawahl gesonderte Informationen zur Europawahl und auch zur Kommunalwahl im September.