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Geflügelpest-Verordnung: Meldung an das Veterinäramt

18. Februar 2004

Landkreis Leer -Wer Enten, Gänse, Fasanen, Rebhühner, Wachteln oder Tauben hat, muss das dem Veterinäramt der Kreisverwaltung in Leer umgehend melden. Das verlangt eine durch die Bundesregierung in Kraft gesetzte Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Klassischen Geflügelpest. Benötigt wird neben persönlichen Angaben des Tierhalters die Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere. Wer seine Tierbestände bereits gemeldet hat, muss nur noch die Änderungen mitteilen. Die nötigen Vordrucke können beim Veterinäramt unter der Telefonnummer (04 91) 9 26 - 14 51 angefordert werden. Das Veterinäramt weist außerdem auf die Pflicht hin, Register zu führen, in dem die Zu- und Abgänge von Tieren festgehalten werden. Wer den sich aus der Geflügelpest-Verordnung ergebenen Pflichten nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Pressekontakt: Landkreis Leer, Pressestelle: Dieter Backer

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