Schöffen gesucht
Wie in der gesamten Bundesrepublik werden auch in Sachsen-Anhalt in den nächsten Monaten die Schöffen für die ordentlichen Gerichte sowie die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter gewählt, die ihre Ämter zu Beginn des Jahres 2005 aufnehmen sollen.
Das Schöffenamt und das Amt der ehrenamtlichen Richter an den Verwaltungsgerichten sind wichtige Formen der Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Rechtsprechung in unserem Land. Die ehrenamtlichen Richter - die keine juristischen Fachkenntnisse besitzen müssen - nehmen gleichberechtigt neben den Berufsrichtern an der Rechtsfindung teil.
Die Auswahl der Vorschläge für die Wahl der Schöffen und der ehrenamtlichen Verwaltungsrichter obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat Vorschlagslisten zur Schöffenwahl für das Amtsgericht und das Landgericht Magdeburg sowie für das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Magdeburg aufzustellen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, seit einem Jahr ihren Hauptwohnsitz in Magdeburg haben und dürfen nicht von der Wählbarkeit bzw. der Fähigkeit zur Wahrnehmung öffentlicher Ämter ausgeschlossen sein.
Die Schöffen für die ordentlichen Gerichte sollen bis zum 01.01.2005 das 25., die ehrenamtlichen Verwaltungsrichter das 30. Lebensjahr erreicht haben. Das 70. Lebensjahr darf bis dahin nicht vollendet sein.
Das Amt des ehrenamtlichen Richters am Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht darf nicht von Angehörigen des Öffentlichen Dienstes sowie von Beamten und Angestellten öffentlich rechtlicher Körperschaften ausgeübt werden.
Bereitschaftserklärungen von Bürgern unserer Stadt, die ein solches Ehrenamt ausüben möchten, werden ab sofort vom Amt für Statistik (Wahlamt), Julius-Bremer-Straße 10, 5. Etage, Tel.: 5 40 22 85, Fax: 5 40 28 07, entgegengenommen.
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