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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 10.03.2004


Antragsfrist für Osterfeuer endet am 19. März

Iserlohn. Osterfeuer sind genehmigungspflichtig. Die Abteilungen Allgemeine Ordnungsangelegenheiten und Natur und Umwelt der Stadt Iserlohn weisen nochmals darauf hin, dass seit 1997 Genehmigungen für Osterfeuer in Ausnahmefällen erteilt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Gemeinschaftsfeuer von Vereinen, Verbänden, Kirchen, Dorf- und Siedlergemeinschaften. Die Genehmigungen sind zudem an strenge Auflagen gebunden. Die Anträge für Osterfeuer müssen schriftlich bis Freitag, 19. März, bei der Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Schillerplatz 7, 58636 Iserlohn, eingehen. Später eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Weitere Auskünfte gibt’s bei Marta Rohe-Plien im Iserlohner Rathaus, Tel. 02371/217-1617.

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STADT ISERLOHN Bereich Medien- u. Öffentlichkeitsarbeit Schillerplatz 7 58636 Iserlohn Tel. 02371/217-1251 Fax 02371/217-2992 pressestelle@iserlohn.de www.iserlohn.de


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