Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 
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Magdeburg, 12. März 2004
81. (III) Sitzung des Stadtrates der Landeshauptstadt Magdeburg, Nachrichten aus dem öffentlichen Teil der Sitzung

Neue Satzungen zur Straßenreinigung

Der Stadtrat beschloss die Neufassung der Straßenreinigungssatzung und der Straßenreinigungsgebührensatzung. Die bislang gültige Gebührensatzung war für 2003 kalkuliert, so dass eine neue Kalkulation vorgelegt und vom Stadtrat beschlossen werden musste. Die Gebühren für die Fahrbahn und Fußwegreinigung bleiben unverändert. Sie ändern sich nur, wenn Straßen einer anderen Reinigungsklasse zugeordnet werden. Die Zuordnung zu den Reinigungsklassen regelt die Straßenreinigungssatzung. Der Städtische Abfallwirtschaftsbetrieb hat darin neu gewidmete Straßen aufgenommen und einzelne Straßen auf der Grundlage des Verschmutzungsgrades anderen Reinigungsklassen zugeordnet. Die neuen Satzungen treten am 1. April 2004 in Kraft.

 

Entwicklung des Industriegebietes Hansehafen

Der Stadtrat stimmte dem geplanten Ausbau des Hansehafens mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 34,48 Millionen Euro und der Durchführung der Teilmaßnahme "Erschließung Industriegebiet" zu. Voraussetzung ist eine verbindliche Zusage der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost zum Ausbau des Rothenseer Verbindungskanals. Im Rahmen der Gesamtfinanzierung stellt die Stadt der Magdeburger Hafen GmbH ein Darlehen von 3,5 Millionen Euro für nicht förderfähige Investitionskosten zur Verfügung. Außerdem übernimmt die Landeshauptstadt Magdeburg - vorbehaltlich der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes - eine Ausfallbürgschaft gegenüber der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West zu Gunsten der Magdeburger Hafen GmbH für Zuwendungsbeträge zum Ausbau des KV-Terminals in Höhe von insgesamt 9,68 Millionen Euro.

 

Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse

Die Stadträte wählten Hans-Dieter Bromberg (SPD) als 1. Stellvertreter für den Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Magdeburg. Die Position war vakant geworden, weil die bisherige 1. Stellvertreterin Katrin Miehle ihr Stadtratsmandat niedergelegt hatte.

 

Neue Eintrittspreise für die Elbe-Schwimmhalle

Der Stadtrat beschloss neue Eintrittspreise für die sanierte Elbe-Schwimmhalle. Dazu musste die Entgeltordnung für die Nutzung der städtischen Sportstätten geändert werden. Der Eintritt in das Schwimmbad kostet künftig 3,00 Euro pro angefangene Stunde. Der ermäßigte Eintrittspreis für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre beträgt 1,50 Euro. Schüler, die älter als 16 Jahre sind, bezahlen künftig 2,50 Euro pro Stunde. Der Preis für eine 10er Karte (10 x 1 Stunde) beträgt 27,00 Euro (ermäßigt 13,50 Euro bzw. 22,50 Euro).

Die Nutzung der Sauna kostet künftig 7,50 Euro (ermäßigt 3,50 Euro) pro Person für zwei Stunden. Der Preis für jede weitere Saunastunde beträgt 2,50 Euro (ermäßigt 1,00 Euro). 10er Karten für die Sauna (10 x 2 Stunden) kosten 67,50 Euro (ermäßigt 31,50 Euro). In den Preisen für die Saunabenutzung ist die Nutzung des Schwimmbeckens enthalten. Die Eintrittspreise gelten zunächst für das Jahr 2004.

 

Änderung der Zoosatzung

Die Stadträte beschlossen eine Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Zoologischer Garten Magdeburg. Die bisher gültige Fassung hatte die in der Welt-Zoo-Naturschutzstrategie formulierten Ziele nur teilweise berücksichtigt, wodurch eine Änderung der Eigenbetriebssatzung erforderlich wurde. Die Welt-Zoo-Naturschutzstrategie richtet sich unter anderem an nationale und internationale politische Entscheidungsträger sowie örtliche Behörden und Zoologische Gärten.

 

Radverkehrskonzeption

Der Stadtrat bestätigte die Radverkehrskonzeption der Landeshauptstadt Magdeburg für die Jahre 2003 bis 2012. Die Konzeption ist Grundlage für den weiteren Ausbau und die Instandhaltung der Radverkehrsanlagen. Neben den Leitlinien zur Förderung des Radverkehrs wurden Gestaltungkriterien zum Bau von Radwegen neu definiert und festgeschrieben. Die Radverkehrskonzeption beinhaltet über 30 kurzfristige Baumaßnahmen sowie rund 100 mittelfristige und langfristige Vorhaben. Die Gesamtkosten der in der Konzeption vorgesehenen Maßnahmen betragen rund 15 Millionen Euro.

 

Straßenname

Eine neue Straße im Wohngebiet Birnengarten heißt künftig Mirabellenweg. Da dort bisher fünf Straßen nach Obstsorten benannt wurden, hatte die Verwaltung diesen Namen vorgeschlagen.

 

Beschlüsse zu Bebauungsplänen

Der Stadtrat fasste folgende Beschlüsse zu B-Plänen:

B-Plan Nr. 239-3 "Regierungsstraße" - Änderung des Geltungsbereiches und erneute öffentliche Auslegung

Der Entwurf des bisherigen Bebauungsplanes wurde überarbeitet, da der erste Entwurf aufgrund vorhandener Gebäude und Leitungen nicht realisierbar war. Der geänderte Entwurf basiert zum einen auf dem Ergebnis des "Stadtgestaltungswettbewerbes Regierungsstraße" und zum anderen auf Abstimmungen mit zukünftigen Bauherren. Der Planentwurf wird für die Dauer eines Monats erneut öffentlich ausgelegt.

B-Plan Nr. 431-2 "Otternweg/Am Hopfengarten" - öffentliche Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes "Otternweg/Am Hopfengarten" wird öffentlich ausgelegt. Der Beschluss zur Aufstellung eines B-Planes wurde im März 2003 gefasst, um die bisher schwer vermarktbaren, sehr großen Grundstücke teilen und die Hinterlandgrundstücke bebauen zu können. Auf dem 0,8 ha großen Streifen am Hopfengarten sollen Einfamilienhäuser entstehen.

B-Plan Nr. 208-1.1 "Olvenstedter Platz - Südseite" - Änderung, Anregungen und Satzung

Die während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der öffentlichen Auslegung des B-Plans eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden abgewogen und der B-Plan als Satzung beschlossen. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Zum Schutz von benachbarten Wohnhäusern soll eine Lärmschutzwand entstehen, die dauerhaft begrünt wird.

B-Plan Nr. 126-1.1 "Rothenseer Straße 68", Anregungen und Satzung

Die während der öffentlichen Auslegung des B-Plans eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden abgewogen und der B-Plan als Satzung beschlossen. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Beschluss über die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Auf der bislang ungenutzten Fläche östlich der Rothenseer Straße sollen Einzel- und Doppelhäuser entstehen.

B-Plan Nr. 431-1 A "Ottersleber Chaussee/Am Hopfengarten", erneute Auslegung des Entwurfs

Der zweite Entwurf des B-Plans wird erneut öffentlich ausgelegt. Die erneute Auslegung wird erforderlich, weil der Stadtrat auf Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr eine Änderung beschlossen hatte, welche die Grundzüge der Planung berührt. Demnach soll anstelle des bisher geplanten allgemeinen Wohngebietes östlich der Gustav-Ricker-Straße ein Mischgebiet entwickelt werden, zu dem auch der südlich angrenzende Bereich bis zur Schreinergasse gehört (vorher eingeschränktes Gewerbegebiet). Das Areal ist bereits teilweise bebaut.

 

 

Hinweis: Die öffentlich verhandelten Unterlagen können im Ratsinformationssystem unter www.magdeburg.de eingesehen werden.

 

Bei Rückfragen: Tel.: 03 91/5 40 27 17



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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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