Bocholt, 25. März 2004
Osterfeuer sind anzeigepflichtig
Sicherheitsregeln und Abstände beachten: Vorsicht bei Funkenflug
Bocholt (pd).
Osterfeuer müssen zwar nicht genehmigt, aber dennoch beim Ordnungsamt angezeigt werden. Darauf weist die Stadt Bocholt ausdrücklich hin.
Die erstellten Listen werden anschließend an die Polizei und Feuerwehr weitergeleitet um im Notfall oder bei Beschwerden reagieren zu können. Anmeldungen sind bei der Stadt Bocholt unter Tel. 02871/953 355 (Herr Heine) oder Tel. 02871/953 123 (Frau Siebeneicher) möglich. Nicht angemeldete Osterfeuer werden von der Feuerwehr gelöscht.
Die städtischen Brandexperten empfehlen für Osterfeuer folgende Sicherheitsregeln:
- Als Brennmaterial kommen ausschließlich trockener Baum- und Strauchschnitt sowie unbehandeltes Holz in Betracht, keinesfalls sonstiger Abfall wie z.B. Verpackungsrückstände, Haus- und Sperrmüll, Bauholz, Altreifen, behandeltes Holz oder auch Mineralöle und andere Brandbeschleuniger.
- Zum Anzünden und Instandhaltung sollte Papier oder auch hilfsweise Stroh verwendet werden und keinesfalls brennbare Flüssigkeiten. Das Abbrennen wird in Stichproben kontrolliert, auch hinsichtlich des verwendeten Brennmaterials. Ein Missbrauch des Osterfeuers zur Abfallentsorgung wird mit empfindlichen Bußgeldern geahndet.
- Das Material soll nicht länger als 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Erst an dem Tag, an dem das Feuer angezündet werden soll, ist die Feuerstelle aufzuschichten. Dieses Umsetzen gibt Ihnen auch die Möglichkeit ungeeignete Stoffe auszusortieren.
- Das Brennmaterial ist vor dem Abbrennen nochmals umzuschichten, da die aufgehäuften Materialien bevorzugte Rückzugs- und Nistmöglichkeiten für viele Tierarten sind. Diese Maßnahme gibt ihnen die Möglichkeit zu flüchten, außerdem wird so sichergestellt, dass sich keine Personen (z.B. spielende Kinder) im Holzstoß befinden.
- Selbstverständlich darf das Feuer nur entzündet werden, wenn für die Umgebung keine Brandgefahr oder Belästigungen Dritter entstehen können und das Feuer von einer volljährigen Person beaufsichtigt wird.
- Die Abstände für Osterfeuer sollten folgende Maße nicht unterschreiten: Zu Gebäuden und Waldflächen muss mehr als 100 Meter, wegen der nicht immer vermeidbaren Rauchentwicklung zu verkehrsreichen Straßen ebenfalls ein Abstand von mindestens 100 Meter eingehalten werden. Anwohner und nicht mitfeiernde Personen sollten dadurch nicht mehr als nötig belästigt werden. Zu Bäumen, Hecken und Freileitungen sollten Abstände von mindestens 40 Metern bestehen.
- Grundsätzlich ist die Erreichbarkeit der Feuerstelle für die Lösch- und Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr zu gewährleisten. Parkende Fahrzeuge dürfen keine Behinderung darstellen.
- Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle durch die Aufsichtsperson vollständig erloschen sein.
- Verbrennungsrückstände und aussortierte Abfälle sind ordnungsgemäß als Abfall zu entsorgen.
- Ein vorhandenes Feuer ist bei starkem Wind unverzüglich zu löschen.
- Zur Bekämpfung von Bränden in der Nähe der Feuerstelle ist mindestens ein Handfeuerlöscher oder ähnliches (Wasserzapfstelle mit ausreichend langem Schlauch) einsatzbereit zu halten.
- Um im Gefahrenfall einen Notruf absetzen zu können, muss eine Meldemöglichkeit (Telefon, Handy) in der Nähe vorhanden sein.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Ordnungsamt Markus Heine, 02871/953-355 oder Feuerwehr, Heinz Wenning 02871/210311