"Weniger Verstöße und mehr andrang bei Deponien!"
Holger Platz zum Ende der Gartenfeuer-Saison
Magdeburg.
Vom 15. Februar bis 15. März war in Magdeburg an bestimmten Tagen das Verbrennen von Grünabfällen erlaubt. Umweltamt und Stadtordnungsdienst haben in dieser Zeit verstärkt kontrolliert: "Es gab weniger Verstöße gegen die Verordnung, und die Alternativen werden zunehmend genutzt", zieht der zuständige Beigeordnete, Holger Platz, Bilanz.
"Auch in diesem Jahr konnten wir feststellen, dass die meisten Feuerstellen ordnungsgemäß angelegt und durch volljährige Personen unter Kontrolle gehalten wurden", zieht Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgemeine Verwaltung ein erstes Fazit. "Die große Mehrheit der Gartenfreunde und Privatpersonen hält die Vorschriften der Verordnung zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle von gärtnerisch genutzten Böden ein."
Dennoch traten zeitweise erhebliche Belastungen der Luft auf, meistens gegen 13:00 Uhr. "Offenbar haben sehr viele zu dieser Zeit ihr Gartenfeuer entfacht" vermutet Holger Platz. "Im Einzelnen hat sich dabei niemand falsch verhalten. Aber durch das gleichzeitige Anzünden vieler Feuerstellen kam es zu erheblichen Belastungen der Luft, denn auch das Anzünden trockener pflanzlicher Abfälle verursacht in der Anfangsphase des Verbrennens Luftverunreinigungen."
Wie angekündigt hat die Verwaltung Verstöße gegen die Verbrennungsverordnung entsprechend geahndet. Die Fälle, die Anlass zum Handeln gaben, sind in nachfolgenden Übersichten zusammengefasst:
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Anzahl der
Einzelfallkontrollen |
Ahndung der Verstöße
mit Verwar-
nungsgeld |
Summe
Verwarnungs-geld ( EUR ) |
Eingeleitete
Ordnungswidrigkeitsverfahren |
Anzahl Kontrollen
Gartenver-
Bandsmit-
Glieder |
Anzahl
Kontrollen
Privatgrund-
stücke |
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47 |
11 |
355,- |
1 |
21 |
26 |
- Verstöße gegen die Verordnung zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle nach Tatbeständen (mehrfache Erfassung aufgrund Tateinheit möglich):
|
Verstoß gegen § 1 Abs. 2
(Verbrennung nicht zuge-
lassener Materialien) |
Verstoß gegen § 2 Abs. 1
(Verbrennung außerhalb
des genehmigten Zeit-
raumes) |
Verstoß gegen § 2 Abs. 3
(Belästigung Dritter durch
starke Rauchentwicklung) |
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10 |
14 |
5 |
"Insgesamt konnten wir bei nahezu gleichbleibender Kontrollintensität weniger Verstöße gegen die Vorschriften der Verbrennungsverordnung registrieren", freut sich Beigeordneter Platz über das wachsende Umweltbewusstsein der Magdeburger.
Dies lässt sich auch daran ablesen, dass die Möglichkeit, Grünabfälle bis 1 m³ kostenlos auf der Deponie und den Wertstoffhöfen abzugeben, zunehmend genutzt wird. Es kommen täglich allein zur Deponie 40 bis 50 Fahrzeuge. Bei besonders gutem Wetter am 17. März stieg die Zahl auf ca. 200 Fahrzeuge für die Deponie Hängelsberge und ca. 550 Fahrzeuge für die drei Wertstoffhöfe.
Die Möglichkeit, gebündelten Baum- und Strauchschnitt statt Sperrmüll abholen zu lassen, führte seit dem 23. Januar 2004 zu einem Fahrzeugeinsatz alle 14 Tage. An einem solchen Tageseinsatz werden durch den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb ca. 30 Stellen angefahren. Am 18. März lag die Zahl der Bestellungen so hoch, dass in der folgenden Zeit wöchentlich eine Tour gefahren wird.
Insgesamt wurden folgende Mengen Grünabfälle zur Verwertung durch den Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb abgeliefert:
- im Januar ca. 23 t
- im Februar ca. 54 t
- im März ca. 60 t (bis zum 16.03., mit stark steigender Tendenz)
"Die Entwicklung zeigt, dass die kostenlose Ablieferung von Grünabfällen bei den Deponien und die Abfuhr von Strauchschnitt anstelle von Sperrmüll gute Alternativen zum Verbrennen von Gartenabfällen sind, die zunehmende Akzeptanz finden", zieht Magdeburgs Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und Allgmeine Verwaltung, Holger Platz, Bilanz. Ein ungelöstes Problem ist derzeit die Entsorgung von Pflanzenabfällen mit Krankheiten oder Schädlingsbefall. Dazu ist die Stadt mit Experten und dem Verband der Gartenfreunde im Gespräch, um wirkungsvolle Methoden der Entsorgung zu ermitteln und sich auf ein einheitliches Verfahren zu einigen. "Sobald wir hier Konsens haben, werden wir das Verbrennen von Gartenabfällen einstellen oder deutlich einschränken."
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