Überläufe von dezentralen Abwasseranlagen in Alt Olvenstedt müssen bis zum 30. April verschlossen sein
Städtischer Abwasserbetrieb erlässt Untersagungsverfügung
Bis zum 30. April dieses Jahres müssen in Alt Olvenstedt alle Grundstücksbesitzer und Hauseigentümer mit einer dezentralen Abwasseranlage deren Überlauf schließen. Die dezentralen Abwasseranlagen können dann nur noch als abflusslose Sammelgruben betrieben werden. Diese Maßnahme wird notwendig, weil die Ablaufwerte der Kleinkläranlagen in Alt Olvenstedt seit der Einführung der neuen Abwasserverordnung im August 2002 nicht eingehalten werden und aus den so genannten Bürgermeisterkanälen demnächst kein Mischwasser mehr in die Große Sülze geleitet werden darf.
Weil die zu DDR-Zeiten entstandenen Bürgermeisterkanäle größtenteils in einem maroden Zustand sind, besteht außerdem die Gefahr, dass das Mischwasser in das Erdreich gelangt, in das Grundwasser eindringt und dieses verunreinigt. Deswegen darf in die Bürgermeisterkanäle des Stadtteils ab 1. Mai 2004 nur noch Niederschlagswasser eingeleitet werden.
Weitere Einzelheiten zu der Untersagungsverfügung des Städtischen Abwasserbetriebes Magdeburg sind im neuen Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg zu finden. Dieses Amtsblatt kann ab dem 29. März 2004 in den Bürgerbüros gegen eine Verwaltungsgebühr bezogen oder im Internet unter www.magdeburg.de/amtsblatt eingesehen werden.
Bei Rückfragen der Medien: Ronald Göbke, Städtischer Abwasserbetrieb Magdeburg, Tel.: 03 91/53 79 66 12
|