Bocholt, 30. März 2004
Kein Tanz an Kartagen
Bocholt (pd).
In der Karwoche sind ab Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr, Tanzveranstaltungen verboten.
Darüber hinaus dürfen an Karfreitag ganztägig, also ab Mitternacht, keine musikalischen oder sonstigen Unterhaltungsveranstaltungen durchgeführt werden. Darauf weist der städtische Fachbereich Öffentliche Ordnung hin.
Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wird entsprechende Kontrollen durchführen.