Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 30. März 2004

Kein Tanz an Kartagen

Bocholt (pd).

In der Karwoche sind ab Gründonnerstag, 18 Uhr, bis Karsamstag, 6 Uhr, Tanzveranstaltungen verboten.

Darüber hinaus dürfen an Karfreitag ganztägig, also ab Mitternacht, keine musikalischen oder sonstigen Unterhaltungsveranstaltungen durchgeführt werden. Darauf weist der städtische Fachbereich Öffentliche Ordnung hin.

Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsgesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar und werden mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld geahndet. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wird entsprechende Kontrollen durchführen.