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Magdeburg, 28. April 2004
Abwasserbetrieb zieht Untersagungsverfügung zurück

Der Städtische Abwasserbetrieb hat die im März für Alt Olvenstedt erlassene Untersagungsverfügung, die das Einleiten von Abwasser aus Kleinkläranlagen in die Große Sülze verhindern sollte, aufgehoben. Vorausgegangen waren intensive Beratungen mit der oberen und unteren Wassserbehörde. Damit können dezentrale Abwasseranlagen in Alt Olvenstedt zunächst wie bisher betrieben werden. Die zum 1. Mai geplante Ablesung der Wasserzähler entfällt.

Derzeit suchen der Städtische Abwasserbetrieb und die Wasserbehörden nach alternativen Maßnahmen, um eine Verunreinigung der Großen Sülze durch das Ableiten von Mischwasser aus abflusslosen Sammelgruben in Alt Olvenstedt zu vermeiden. Eine endgültige Entscheidung dazu wird - nach Abstimmung in der Verwaltung und Prüfung der finanziellen Auswirkung alternativer Maßnahmen auf den städtischen Haushalt - voraussichtlich bis Ende Mai getroffen.

Die Aufhebung der Verfügung wird im nächsten Amtsblatt der Landeshauptstadt Magdeburg öffentlich bekannt gemacht.



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Stadt Magdeburg
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Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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