Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 24. Mai 2004

Keine Verstöße festgestellt

Stadt und Polizei kontrollieren Jugendschutz

Bocholt (pd).

Am vergangenen Mittwoch kontrollierten der Fachbereich Öffentliche Ordnung, der Fachbereich Jugend, Familie und Sport der Stadt Bocholt sowie die Kriminalpolizei zahlreiche Lokale in der Bocholter Innenstadt.

Es ging darum, die Einhaltung des Jugendschutzes zu überprüfen. Erfreuliches Ergebnis: Es wurden keine Verstöße festgestellt.

Das Jugendschutzgesetz verbietet grundsätzlich Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, die von keinem Personensorgeberechtigten begleitet werden, den Aufenthalt in Gaststätten; 16- bis unter 18-Jährige dürfen sich längstens bis Mitternacht in einem Lokal aufhalten. Außerdem ist die Alkoholabgabe an unter 16-Jährige generell verboten, während 16- bis unter 18-Jährigen kein Branntwein verkauft werden darf und auch der Konsum unzulässig ist.

Da dieses strikte Verbot auch die populären Alcopops einschließt, die das bei über 16-Jährigen erlaubte Bier zunehmend zurückdrängen, führen Stadt und Polizei vermehrt Kontrollen durch.

So wurden am späten Mittwochabend neun Gaststätten und eine Spielhalle in der Innenstadt überprüft und die Ausweise aller in Frage kommenden Gäste eingesehen. Erfreulicherweise bestätigte sich, dass der Jugendschutz in der Bocholter Gastronomie ernst genommen wird. Noch vor Kurzem mussten zum Teil erhebliche Missstände festgestellt werden, die in einem Fall eine Abmahnung des Betreibers zur Folge hatten.

Johannes Kolks, Fachbereichsleiter Öffentliche Ordnung der Stadt Bocholt, macht deutlich, dass die Überprüfungen nach wie vor notwendig sind. "Wir sind in Bocholt auf einem guten Weg und so soll es bleiben. Zur hohen Lebensqualität in unserer Stadt trägt auch bei, dass unsere Kinder und Jugendlichen geschützt werden und die Wirtschaft den Jugendschutz sehr ernst nimmt."

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Martin Wolters, Fachbereich 20, Tel. 02871/953-250