Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 01. Juni 2004

Nachrichten aus der wöchentlichen Dienstberatung des Oberbürgermeisters

Magdeburg.

Förderung von Freien Trägern der Jugendarbeit

Fast 3 Mio. Euro stellt die Stadt in diesem Jahr für die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Jugendwerkstätten, einer Familienbegegnungsstätte und eines Jugendgemeinschaftswerkes zur Verfügung. Insgesamt 37 freie Träger der Jugendhilfe werden mit den Mittel unterstützt, die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Förderrichtlinien des städtischen Jugendamtes und wird durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen (DS0432/04).

Nach Einschätzung des Jugendamtes spiegelt das Niveau der Konzeptionen der in diesem Bereich geförderten Träger eine hohe Qualität wider. Alle Träger gehen von bedarfsentsprechenden und lebensweltorientierten Zielstellungen aus. Die jeweiligen Angebotsstrukturen sowie die sozialpädagogische Methodik und die Instrumente der Arbeit entsprechen den Zielstellungen des jeweiligen Trägers. Dabei gewährt die Vielfalt in der Angebotsstruktur, dass unterschiedlichen Bedürfnissen und Interessen entsprochen werden kann. In allen Konzeptionen finden sich qualifizierte Ansätze einer sozialräumlichen Denk- und Arbeitsweise. Auch sind Aussagen zum Zielcontrolling und zur Evaluation enthalten. Die Öffnungszeiten der Einrichtungen sind am Bedarf der jeweiligen Zielgruppe ausgerichtet.

 

 

"Quo Vadis" wird freier Träger der Jugendhilfe

Die Verwaltung schlägt vor, den Verein "Quo Vadis" e.V. als freien Träger der Jugendhilfe gemäß Sozialgesetzbuch VIII anzuerkennen (DS0427/04). Das Jugendfreizeitzentrum Quo Vadis e.V. gründete sich im August 1990. Der Verein orientiert sich bei seiner Arbeit an den Leitlinien der Kinder- und Jugendarbeit der Landeshauptstadt Magdeburg mit Leistungsparametern wie Partizipation, Netzwerkbildung und Förderung von gemeinwesenorientierten Angeboten und leitet daraus Handlungsansätze ab. Das Jugendfreizeitzentrum "Quo Vadis" e. V. bietet strukturierte und reflektierte Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Magdeburg an. Die Angebote sind konzeptionell und zielgruppenorientiert an Kinder und Jugendliche in der Stadt gerichtet und entsprechen dem Bedarf.

Mit dem Kinderklub "Maxe Buckau" hält der Träger besonders im Stadtteil Buckau ein Angebot für 6 - 12jährige Kinder vor. So bietet der Verein auch die Förderung einer aktiven Ferienfreizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche an. Der Verein hat die Übernahme eines Hortes beantragt. Die Mitarbeiter/-innen der Einrichtung haben eine Ausbildung als Diplomlehrer/-in und Fachkraft für soziale Arbeit.

Über die Anerkennung als freier Träger der Jugendarbeit muss der Jugendhilfeausschuss entscheiden.

 

 

B-Pläne

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 74-3 "Nachtweide Pechau" (DS0311/04) soll aufgehoben werden. Das Plangebiet umfasst u.a. eine ehemalige LPG-Anlage. Diese wurde bis zum Jahr 1995 durch einen Möbeldiscounter genutzt und liegt nun seit mehreren Jahren brach. Auf dem Areal sollte ein Wohngebiet mit Gewerbebereichen entwickelt werden. Der Bebauungsplan wurde ab der Entwurfsphase nicht weitergeführt. Die Umsetzung in die Realität scheiterte an den komplizierten Grundstücksverhältnissen und an den unterschiedlichen Interessen der Eigentümer. Ein eingeleitetes freiwilliges Umlegungsverfahren schlug fehl. Weiterhin verursacht die Beräumung des ehemaligen LPG-Geländes sehr hohe Kosten. Diese Aspekte führten zum Rückzug der potentiellen Erschließungsträger. Im September 2001 wurden die Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern durch das städtische Liegenschaftsamt abgebrochen. Der Rückzug von Erschließungsträgern und die unterschiedlichen Interessen der Eigentümer mindern die Chancen auf Neubebauung. Darüber hinaus markieren die seit November letzten Jahres anhaltend hohen Grundwasserstände ein zusätzliches Problem. In der Gemarkung Pechau sind weite Flächen durch austretendes Grundwasser überflutet worden. Dies betrifft innerhalb der Ortslage von Pechau Flächen, die niedriger liegen als 45,6 m über NN. Das Plangebiet "Nachtweide-Pechau" weist eine Höhenlage von ca. 46 m über NN auf. Es entstehen somit Einschränkungen für spätere Bauherren, was die ohnehin schwierige Vermarktungssituation zusätzlich belastet. Der Bebauungsplan ist seit September 2001 nicht weiterbearbeitet worden. Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist derzeit nicht absehbar. Die Verwaltungschlägt deshalb vor, den Aufstellungsbeschluss zum B-Plan aufzuheben.

Für ein Areal an der Friedensstraße in Sudenburg soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um Baurecht für Einfamilienhäuser zu schaffen (DS0355/04). Das von der Halberstädter Straße, der Braunlager Straße, dem Walmbergsweg und der Friedenstraße umschlossene Areal ist jeweils straßenbegleitend bebaut. Mit dem Bebauungsplan soll für einen Teil des Quartierinnern Baurecht hergestellt werden. Anschließend an den im Umfeld vorhandenen Geschosswohnungsbau soll ein allgemeines Wohngebiet für den Einfamilienhausbau entstehen und so der zentrale Bereich des Stadtteils Sudenburg intensiver baulich genutzt werden.

Nach Beratung in den zuständigen Ausschüssen muss der Stadtrat abschließend entscheiden.

 

Parkpalette ECE - Fassadengestaltung

Für die Gestaltung der Fassade der Erweiterung des Parkhauses vom Allee-Center hatte der Stadtrat sich ein Mitspracherecht vorbehalten. Der Investor hat jetzt seine präzisierten Planungen vorgelegt (DS0455/04), die am 3. Juni im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr beraten werden.

 

 

Schöffenwahlen

Die Verwaltung hat die Vorschlagslisten zur Schöffenwahl für das Amtsgericht und den Amtsgerichtsbezirk Magdeburg des Landgerichts vorgelegt. Der Stadtrat muss beide Vorschlagslisten bestätigen. Außerdem muss der Stadtrat zehn Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss zur Schöffenwahl bestimmen, die als Beisitzer im Wahlausschuss fungieren.

 

Jahresabschluss 2003 der SWM

Der geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss 2003 der Städtischen Werke Magdeburg gmbH (SWM) liegt vor (DS0422/04). Der Jahresabschluss geht nach Behandlung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters in die zuständigen Ausschüsse und in den Stadtrat. Der Stadtrat muss die Gesellschaftervertreter anweisen, den Jahresabschluss festzustellen und der Geschäftsführung sowie dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2003 Entlastung zu erteilen. Die SWM haben das Geschäftsjahr 2003 mit einem Jahresüberschuss von 12,6 Mio. Euro abgeschlossen. Der Überschuss soll vollständig an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.

 

 

Für Rückfragen: Tel.: 540 27 69

Die Drucksachen sind ab morgen im Ratsinformationssystem unter www.magdeburg.de verfügbar.




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
Büro des Oberbürgermeisters
Teamleiter Öffentlichkeitsarbeit und Bürgeranliegen, Pressesprecherin
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