Landeshauptstadt Magdeburg: PRESSEINFORMATIONEN

Magdeburg, 01. Juni 2004

Bei Umzug reicht jetzt Anmeldung am neuen Wohnsitz

Neue Regelung im Meldewesen

Magdeburg.

Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich seit heute nicht mehr am alten Wohnort abmelden. Bei Anmeldung am neuen Wohnsitz gibt ab sofort die Meldebehörde die Information an den alten Hauptwohnort weiter.

Grundlage der Erleichterung für die Bürger ist eine Änderung im Melderecht, die zum 1. Juni 2004 in Kraft getreten ist. Bisher war jeder Einwohner verpflichtet, sich bei einem Wechsel des Hauptwohnsitzes in ein anderes Bundesland zunächst bei seiner bisherigen Meldebehörde abzumelden. Seit dem 1. Juni entfällt im Vorgriff auf das neue Landesmeldegesetz diese Abmeldepflicht. Ausgenommen hiervon sind Verzüge ins Ausland, für die nach wie vor eine Abmeldung innerhalb von sieben Tagen erforderlich ist. Hierbei werden noch bestehende Nebenwohnungen im Inland gleichfalls abgemeldet, da diese an das Vorhandensein einer Hauptwohnung im Inland gebunden sind.

Bei Umzug besteht ab sofort nur noch die Verpflichtung, sich innerhalb von 7 Tagen am Ort der neuen Hauptwohnung anzumelden.

Unberührt von den Neuregelungen bleibt die Verpflichtung, bei Aufgabe einer Nebenwohnung diese nach wie vor innerhalb von sieben Tagen am alten Wohnort abzumelden.

Mit der Neuregelung tritt gleichzeitig der Verzicht auf die bisher in §12 des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt geregelten Verpflichtungen des Wohnungsgebers (Vermieters) in Kraft. Diese umfassten v.a. die Einsichtnahme in die amtliche Meldebestätigung und die Unterrichtung der Meldebehörden bei Nichtvorliegen oder Falschangaben.

Informationen und Formulare hierzu sind auch unter www.magdeburg.de/buergerservice abrufbar.

 

 

 

 

Hintergrund:

Im Jahr 2002 trat das neue Melderechtsrahmengesetz für die Bundesrepublik in Kraft. Vor dem Hintergrund einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung im Rahmen unterschiedlicher Initiativen auf Bundesebene (u.a. zum Bürokratieabbau) wurde dabei u.a. der Wegfall der Abmeldepflicht bundesweit festgeschrieben. Die Länder wurden beauftragt, innerhalb von zwei Jahren ihre Meldegesetze hierauf und auf eine Reihe weiterer Bestimmungen hin anzupassen.

Das Land Sachsen-Anhalt hat nun im Vorgriff auf das neue Meldegesetz des Landes auf dem Erlasswege eine Vorgriffsregelung getroffen. Damit wird einerseits den zeitlichen Vorgaben aus dem Melderechtsrahmengesetz entsprochen und gleichzeitig die Rechtsgrundlage für den Verzicht auf die Abmeldepflicht für die Meldebehörden geschaffen.

Die Neuregelungen erweitern die bisherigen Vorgaben bei einem Hauptwohnsitzwechsel innerhalb Sachsen-Anhalts und dehnen sie auf das gesamte Bundesgebiet aus. In Sachsen-Anhalt gelten bereits seit 1996 erleichterte Bedingungen, das heißt, bei Umzügen innerhalb des Bundeslandes kann auf die Abmeldung am alten Hauptwohnsitz verzichtet werden. Die Meldebehörden stellen im so genannten Rückmeldeverfahren sicher, dass bei Anmeldung am neuen Hauptwohnsitz die Wegzugsgemeinde entsprechend informiert wird. Diese Vorgehensweise wurde bisher in den einzelnen Bundesländern verschieden geregelt.

Mit der Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes wird diese bisher auf einzelne Bundesländer beschränkte Regelung verbindlich auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt.

Die Änderungen im Melderecht sind Bestandteil einer umfassenden Reform im Meldewesen. Erklärtes Ziel ist dabei, den Datenaustausch zwischen den Meldebehörden und auch gegenüber anderen öffentlichen Stellen umfassend zu automatisieren. Bisher erfolgt der Austausch zwischen den Meldebehörden weitgehend papiergebunden.

Da für das Meldewesen der Bund lediglich den gesetzgeberischen Rahmen vorgibt und die Länder ihre eigenen Regelungen treffen, gehört die Harmonisierung der Vorschriften und die durchgängige Standardisierung der Daten zu den schwierigsten Aufgaben im Modernisierungsprozess. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Unabhängigkeit des Standards von einzelnen Programmen zur Verwaltung von Meldedaten. Die Landeshauptstadt Magdeburg ist über die Mitarbeit in Arbeitsgruppen an der Erarbeitung neuer Standards beteiligt, sie erarbeitet die neue Beschreibung der Meldedaten.




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Stadt Magdeburg
Frau Dr. Cornelia Poenicke
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