Leistungen der Grundsicherung müssen neu beantragt werden
Empfänger von Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung müssen zum 1. Juli dieses Jahres einen Neuantrag stellen, da die bisherigen Bewilligungen zum 30. Juni auslaufen. Die Antragsunterlagen mit einem entsprechenden Hinweisblatt sind ab sofort auch in allen Bürgerbüros der Stadt zu den jeweiligen Öffnungszeiten erhältlich.
Die ausgefüllten Anträge können per Post an die Landeshauptstadt Magdeburg, Sozial- und Wohnungsamt, Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg geschickt werden. Eine persönliche Abgabe bei der Grundsicherungsbehörde ist nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter den Rufnummern 5 40 67 24, -25, -26 oder 5 40 67 20 möglich.
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