Bocholt, 16. Juni 2004
Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen
Kommunalwahl 2004: Hinweis für nicht meldepflichtige Unionsbürger
Bocholt (pd).
Die Europawahl ist erst ein paar Tage vorbei, da stehen schon die Vorbereitungen für die Kommunalwahl am 26. September 2004 an.
Schon jetzt weist das städtische Wahlamt in einer Bekanntmachung darauf hin, dass wahlberechtigte Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind, bis zum 5. September 2004 die Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl beantragen müssen. Zu diesem Personenkreis zählen Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder, falls die genannten Personen weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen noch in der Bundesrepublik Deutschland ständig ansässig sind, noch dort eine private Erwerbstätigkeit ausüben oder Personen, für die diese Befreiung in völkerrechtlichen Übereinkünften festgelegt ist.
Die Anträge sind beim städtischen Wahlamt im Rathaus, Berliner Platz 1, zu stellen. Dort gibt es auch die entsprechenden gesetztlich vorgesehenen Vordrucke, die ausgefüllt werden müssen. Die gestellte Frist kann aufgrund der Vorschriften der Kommunalwahlordnung nicht verlängert werden.
Rückfragen beantwortet das Wahlamt unter der Telefonnummer 0 28 71 / 95 33 24.
Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Wahlamt, Heinz-Josef Nienhaus, 0 28 71 / 95 33 24, E-Mail: wahlamt@mail.bocholt.de