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Leverkusen, 14. Juli 2004

Studienbeihilfen aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung

Auch in diesem Jahr werden aus Mitteln der Carl-Duisberg-Stiftung einmalige Studienbeihilfen für Studierende der Hochschulen und Fachhochschulen vergeben. Gefördert werden ausschließlich Studentinnen und Studenten aus Leverkusen. Nachgewiesen werden muss ein mindestens zweijähriger Wohnsitz in Leverkusen. In Ausnahmefällen, in denen die Studentin oder der Student den Hauptwohnsitz an den Studienort verlegen muss, kann die Studienbeihilfe gezahlt werden, wenn die Studentin oder der Student den Hauptwohnsitz bis zum Studienbeginn mindestens zwei Jahre in Leverkusen geführt hat. Für die Notwendigkeit der Verlegung des Hauptwohnsitzes an den Studienort ist ein Nachweis zu erbringen.

 

Für eine Förderung kommen nur solche Studierende in Betracht, die gute bis sehr gute Leistungen nachweisen. Studienanfänger können deshalb nicht berücksichtigt werden. Die Zahlung der Beihilfe unterliegt zudem Einkommensgrenzen, die aufgrund der persönlichen Voraussetzungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers ermittelt werden.

 

Die Anträge sind bis spätestens 15. August 2004 mit den erforderlichen Unterlagen und entsprechenden Leistungsnachweisen aus dem ablaufenden Semester im Fachbereich Schulen entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder schriftlich mit einer Meldebescheinigung einzureichen. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

Die Beihilfen werden auf Antrag gewährt. Das erforderliche Antragsformular kann ab sofort bei der

 

Stadt Leverkusen

Fachbereich Schulen

Miselohestr. 4,

51379 Leverkusen

Zimmer 402

Herrn Udo Stolz

Tel. 02 14/4 06-40 84

 

angefordert werden.

 

Im Internet steht das Formular unter www.schulnetz.leverkusen.de/

* Institutionen

* Fachbereich Schulen

* Service

zur Verfügung.

 

 

 

 

 



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