Ab Januar ist Verbrennen von Gartenabfällen tabu!
Verbrennen von Gartenabfällen letztmalig im Herbst
Magdeburg.
Die Stadt wird die "Verordnung zum Verbrennen von Gartenabfällen" zum Jahresende aufheben. Das wurde am Dienstag in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters entschieden. "Wir haben jetzt gemeinsam mit dem Verband der Gartenfreunde eine Lösung, wie nicht kompostierbare Gartenabfälle wirkungsvoll entsorgt werden können", erläutert Holger Platz, Beigeordneter für Kommunales, Umwelt und allgemeine Verwaltung. "Damit ist das Verbrennen von Gartenabfällen entbehrlich und wird künftig nur noch mit Ausnahmegenehmigung möglich sein."
Bislang war es im Frühjahr und Herbst an bestimmten Tagen gestattet, Gartenabfälle zu verbrennen. Allerdings hatte die damit einhergehende Luftverschmutzung zu Protesten, insbesondere von Asthmatikern und Ärzten geführt. "Zum Jahresbeginn 2004 hatten wir deshalb die Möglichkeit geschaffen, einmal jährlich die kostenlose Abfuhr von Sperrmüll durch eine kostenlose Abfuhr von Baum- und Strauchschnitt zu ersetzen", erinnert Holger Platz an Alternativen zum Verbrennen. "Darüber hinaus nehmen die Deponien bis zu 1 m³ Gartenabfälle weiterhin ohne Gebühr an." Beide Alternativen werden so gut angenommen, dass das Verbrennen künftig nicht mehr erlaubt ist.
Eine "Galgenfrist" bleibt den Kleingärtnern und Grundstückseigentümern: Da die Verordnung erst zum Jahresende aufgehoben wird, ist letztmalig im kommenden Herbst das Verbrennen von Gartenabfällen möglich. "Die Kleingärtner haben darum gebeten, denn das Frühjahr war sehr feucht und viele Sparten haben deshalb die Abfälle liegen lassen, damit sie erst trocknen", erklärt Holger Platz. "Vom 1. Oktober bis 30. November jeweils mittwochs bis samstags in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr darf also noch einmal verbrannt werden, danach gilt der Grundsatz ‚Gartenabfälle sind prinzipiell zu kompostieren‘."
Für die Entsorgung von phytosanitär belasteten Abfällen (Pflanzenreste mit Virus-, Bakterien- oder Pilzkrankheiten), die verbrannt werden müssen, um die Ausbreitung der Schädlinge zu verhindern, hat die Stadt jetzt mit dem Verband der Kleingärtner einen Kompromiss ausgehandelt. Diese Abfälle können künftig ebenfalls an den städtischen Deponien und Recyclinghöfen abgeliefert werden.
"Um eine Ausbreitung der Krankheiten während des Transportes zu verhindern, müssen diese Abfälle in speziellen, roten Säcken entsorgt werden", erklärt Holger Platz. "Die Säcke kann man beim Städtischen Abfallwirtschaftsbetrieb und beim Verband der Gartenfreunde kaufen."
In Ausnahmefällen bleibt auch das Verbrennen möglich. Dafür ist jedoch künftig eine Ausnahmegenehmigung, die die Untere Abfallbehörde im Umweltamt erteilt, erforderlich. Allerdings hat die Stadt hier eine Hürde eingebaut: "Die Ausnahmegenehmigung wird erst nach Prüfung durch einen Fachberater, der die kranken Pflanzen begutachtet, erteilt."
Die ab Januar 2005 geltenden Regeln sind in einem dreiseitigen Merkblatt zusammengefasst, das im Spätherbst im Umweltamt, beim Bürgerservice und im Abfallwirtschaftsbetrieb erhältlich ist.
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