38 Kitas und Horte starten am Montag mit neuem Träger
Kita-Übertragungen zum 1. August 2004
Magdeburg.
Wenn die Magdeburger Kindereinrichtungen am kommenden Montag öffnen, um wie gewohnt "ihre" Kinder zu empfangen, wird in 38 Kitas und Horten nicht mehr die Stadt, sondern ein privater Träger das Sagen haben. "Mit der Übertragung von insgesamt 38 Einrichtungen zum 1. August 2004 sind wir unserem Ziel, alle städtischen Kindereinrichtungen und Jugendklubs in die Hände freier Träger zu geben, ein großes Stück näher gekommen", kommentiert die zuständige Beigeordnete, Beate Bröcker, den Wechsel.
Für die betroffenen Kinder und ihre Eltern wird sich der Alltag nicht abrupt ändern. Bezogen auf die Einrichtungen, die jetzt übertragen werden haben 314 Erzieherinnen das Angebot, zum neuen Träger zu wechseln angenommen. Fast überall werden die Kinder deshalb am kommenden Montag von den vertrauten Betreuerinnen empfangen. Nur 51 Mitarbeiterinnen haben einem Wechsel zum neuen Träger widersprochen. Insgesamt unterzeichnet die Stadt in diesen Tagen 9 Verträge.
Für weitere 7 Einrichtungen liegen die Stadtratsbeschlüsse ebenfalls vor. Aus diesen Einrichtungen liegen zahlreiche Zustimmungen zur Übertragung an den beabsichtigten Träger vor. Für die Mitarbeiterinnen, die in diesen Einrichtungen dem Übergang widersprochen haben, muss jedoch erst noch Ersatz gefunden werden. Denn der Übertragungsprozess insgesamt steht unter dem Vorbehalt, dass bei der Stadt kein Personalüberhang entstehen darf. Deshalb muss der Übergang dieser Einrichtungen zeitlich etwas nach hinten verschoben werden.
"Auch die neuen Träger werden die Kontinuität der Betreuung sichern", verspricht Beate Bröcker. "Und über die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Standards wacht weiterhin das Jugendamt, denn die Stadt bleibt in der Pflicht, ein bedarfsgerechtes und hochwertiges Betreuungsangebot für Kinder unter 14 Jahren zu schaffen." Im Unterschied zur bisherigen Praxis erbringt die Stadt diese Leistung jedoch nicht mehr selbst, sondern beauftragt andere damit.
Beate Bröcker: "Das entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, nach dem die Kommune sich als unmittelbarer Leistungsträger zurückzieht, wenn es gleich kompetente Anbieter gibt. Zudem hat es auch Vorteile: Unterschiedliche Träger bringen mehr Vielfalt, weil die pädagogischen Konzepte und Profile der Einrichtungen künftig bunter sind." Als besonders erfreulich bewertet Beate Bröcker, dass mit der Kita-Gesellschaft und dem Otterleber Lebenskreis bereits in der ersten Staffel des Übertragungsprozesse zwei Trägerneugründungen aus dem Kreis der Mitarbeiterinnen erfolgreich an den Start gehen können.
Neue Betreuungsverträge
Betroffene Eltern schließen - wie bisher mit dem städtischen Jugendamt - mit dem neuen Träger der Einrichtung einen Betreuungsvertrag ab. Darin werden u.a. die Zahlungsmodalitäten für die Kita-Gebühren geregelt. In diesem Zusammenhang erinnert das Jugendamt betroffene Eltern daran, dass die Elternbeiträge nach Übertragung von Einrichtungen an den neuen Träger gezahlt werden müssen. Das Jugendamt bittet deshalb darum, Daueraufträge bzw. Lasteinzugsverfahren mit der Stadt zum 1. August zu kündigen bzw. zu ändern. "Das Jugendamt wird zu diesem Zeitpunkt die Plätze aus seinem Abrechnungsverfahren herausnehmen", kündigt Amtsleiter Rudolf Förster an.
Die Höhe der Elternbeiträge selbst ändert sich mit der Übertragung nicht. "Alle Träger werden die Beiträge erheben, wie sie auch für kommunale Einrichtungen in der Satzung der Landeshauptstadt festgelegt sind", stellt Amtsleiter Förster klar. Sofern Eltern für ihre Kinder eine Ermäßigung in Anspruch nehmen oder von der Zahlung der Elternbeiträge befreit sind, zahlt das Jugendamt die Differenz zum vollen Beitrag. Betroffene Eltern müssen schriftlich zustimmen, dass das Jugendamt den Betrag direkt an den neuen Träger überweisen soll. Dafür halten die Träger Vordrucke bereit.
Auch der Anspruch auf einen Ganztagsplatz muss gegenüber dem neuen Träger nachgewiesen werden. "Die Träger benötigen diese Nachweise, um die entsprechenden Zuschüsse beantragen zu können", wirbt Jugendamtsleiter Förster um Verständnis. "Für den Nachweis genügt der letzte Leistungsbescheid des Jugendamtes."
Die Bezahlung des Essengeldes bleibt bis zum Jahresende in den jeweiligen Einrichtungen unverändert. Die Beiträge für die Ausreichung der Mahlzeiten müssen ab der Übertragung nicht mehr ans Jugendamt gezahlt werden. Höhe und Zahlungsmodalitäten regelt der neue Träger der jeweiligen Einrichtung.
Die Übertragung von 38 Einrichtungen an freie Träger zum 1. August ist der erste große Schritt hin zur vollständigen Trennung von städtischen Einrichtungen zur Kinderbetreuung. "Wir halten an unserem Ziel fest, alle Kindertagesstätten und Jugendklubs in die Obhut freier Träger zu geben", erklärt die Beigeordnete für Soziales, Jugend und Gesundheit, Beate Bröcker. "Wir setzen deshalb die Verhandlungen mit interessierten Trägern fort und bereiten weitere Übertragungen vor."
Hintergrund
Im Mai hatte der Stadtrat der Übertragung von 45 der insgesamt 83 Einrichtungen zum 1. August dieses Jahres in die Obhut anderer Träger zugestimmt. Damit wechseln rund 50 % der bisher noch kommunalen Betreuungsplätze in Kindereinrichtungen und Horten in die Obhut freier Träger der Jugendhilfe. Unter den künftigen Betreibern sind auch zwei neu gegründete Gesellschaften, wo Erzieherinnen die Einrichtungen in Eigenregie übernehmen.
Folgende Träger sollen zum 1. August 2004 folgende Einrichtungen übernehmen:
Johanniter Unfallhilfe
- Kindertagesstätte "Zwergenhügel", Astonstraße 64
- Kindertagesstätte "Fridolin", Gerhart-Hauptmann-Straße 42
- Kinderkrippe "Nesthäkchen", Gerhart-Hauptmann-Straße 42a
- Kindertagesstätte "Spielstübchen", Gerhart-Hauptmann-Straße 42 a
- Kindertagesstätte "Pinocchio", Wilhelm-Külz-Straße 22
- Hort der Grundschule "Am Vogelgesang", Am Vogelgesang 4
- Kindertagesstätte "Kleiner Maulwurf", Kreisstraße 3 (Beyendorf)
Kita-Gesellschaft
- Kinderkrippe "Krabbelnest", Nachtweide 69
- Kindertagesstätte "Nachtweide", Nachtweide 69
- Kinderkrippe "Abenteuerland", Einsteinstraße 13a
- Kindertagesstätte "Nordwest", Ostrowskistraße 96
- Hort der Grundschule "Nordwest", Hugo-Junkers-Allee 54a
- Kinderkrippe "Pusteblume I", Skorpionstraße 7
- Kindertagesstätte "Pusteblume II", Skorpionstraße 7
Ottersleber Lebenskreis
- Hort an der Grundschule "Ottersleben", Richard-Dembny-Straße 41
- Kindertagesstätte "Löwenzahn", Frankefelde 36
- Kindertagesstätte "Zauberland", Frankefelde 37
Bildungswerk Sachsen-Anhalt
- Kindertagesstätte "Kinderlachen", Bebertaler Straße 19
- Kindertagesstätte "Kinderparadies zur Pappel", Bebertaler Straße 19
- Kindertagesstätte "Schlupfwinkel", Viktor-Jara-Straße 18
- Kindertagesstätte "Roggengrund", Roggengrund 35
- Kindertagesstätte "Gänseblümchen", Roggengrund 36
Stiftung Evangelische Jugendhilfe "St. Johannis" Bernburg
- Kinderkrippe "Frohe Zukunft", Lübecker Straße 12
- Kindertagesstätte "Spielinsel", Oststraße 1
- Kindertagesstätte "Storchennest", Oststraße 1
- Kindertagesstätte "Kindertraum", Bertolt-Brecht-Straße 5
- Kindertagesstätte "Schilfbreite", Bertolt-Brecht-Straße 5
- Kindertagesstätte "Knirpsenland", Semmelweisstraße 24
Arbeiterwohlfahrt
- Hort an der Grundschule "Am Bördegarten", Othrichstraße 32
- Hort an der Grundschule "Fermersleben", Herbarthstraße 16
- Hort an der Grundschule "Am Kannenstieg/Milchweg", Pablo-Picasso-Straße 20
- Hort an der Grundschule "Lemsdorf", Bodestraße 1
- Kindertagesstätte "Kleiner Rabe", Bodestraße 3
- Kinderkrippe "Feldmäuse", Georg-Singer-Straße 9
- Kindertagesstätte "Kuschelbären", Georg-Singer-Straße 9
- Kindertagesstätte "Buckauer Spatzen", Schönebecker Straße 68
Kinderfilmstudio
- Hort an der Grundschule "Am Grenzweg"
Quo Vadis
- Hort an der Grundschule "Buckau", Karl-Schmidt-Straße 24
Die Stadt - so ist es in den jeweiligen Verträgen geregelt - überlässt den freien Trägern bedarfsgerechte Räumlichkeiten in der Regel auf der Grundlage eines Leihvertrages. Mit der Übertragung der Einrichtungen wechseln auch die bislang bei der Stadt beschäftigten Erzieherinnen zum neuen Träger. Dazu werden mit den neuen Trägern Übernahmeverträge abgeschlossen, die den bislang städtischen Mitarbeiter akzeptable soziale Konditionen sichern.
Zur Finanzierung der Einrichtungen erhalten die Träger - neben den Landespauschalen - einen städtischen Zuschuss. Dazu hat die Verwaltung dem Stadtrat neue Pauschalen vorgeschlagen. Die Träger können künftig über Pro-Platz-Pauschalen oder eine sogenannte Defizitfinanzierung (detaillierte Kostenabrechnung) gefördert werden. Die Pauschalen sollen die Kosten eines Platzes nach Abzug der Elternbeiträge und eines Eigenanteils des Trägers decken und werden gewährt für den Monat, in dem der Platz belegt ist. Die Höhe der Pauschalen wird durch den Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Jugendhilfeausschuss jährlich festgelegt. Art und Höhe der Kostenerstattung werden jeweils in Vereinbarungen mit den freien Trägern festgeschrieben.
Übertragen werden vor allem Einrichtungen, die in der Sozialplanung der Stadt langfristig Bestand haben. Dies ist - ähnlich wie bei den Schulen - Voraussetzung für die Weiterführung der dringend notwendigen Sanierungen. Da die Träger die übernommenen Einrichtungen nur betreiben, bleibt die Verantwortung für den baulichen Zustand bei der Stadt.
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