Bocholt, 11. August 2004
Hartz IV: Schleppender Start bei Antragstellung
Fachbereich Soziales: Ohne vollständige Unterlagen kein Geld
Bocholt (pd).
Die Flure sind (noch) ziemlich leer: Die Antragstellung nach „Hartz IV“ beim Bocholter Fachbereich Soziales verläuft in der Startphase höchst schleppend. Derzeit nimmt nur rund jeder Dritte den Termin wahr, um den notwendigen Antrag auf Prüfung für das Arbeitslosengeld II zu stellen.
Dabei gilt: Kein Antrag – kein Geld.
Der Fachbereich ist für all jene zuständig, die die sog. Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten. Das sind rund 800 Fälle, die nun auf "Hartz IV" umgestellt und gemäß den Richtlinien geprüft werden müssen.
Statt Antragsflut herrscht derzeit eher Zurückhaltung: Vergebene Termine werden nicht eingehalten, zumeist überhaupt nicht wahrgenommen, so die Erfahrung der Sachbearbeiter.
Fachbereichsleiter Franz-Josef Tacke appelliert daher dringend an die Bezieher von Sozialhilfe, Termine wahrzunehmen und Anträge mit samt Unterlagen rechtzeitig zu stellen: "Schließlich geht es um ihr Geld. Wer den Antrag nicht stellt, wird keine Leistung am 1. Januar 2005 erhalten oder nur mit Verspätung, denn die neue Leistung ist - anders als die Sozialhilfe - von einem neuen Antrag, der alle erforderlichen Angaben vollständig enthält, abhängig. Das heißt: Ohne vollständigen Antrag keine Leistung."
Wer kurz vor Schluss kommt, muss mit erheblichen Zahlungsverzögerungen oder mit Geldverlust rechnen.
Außerdem muss die Behörde davon ausgehen, dass jene, die den Antrag auf Arbeitslosengeld II nicht stellen, bereits Arbeit haben und daher nicht mehr bedürftig sind.