Pressemeldung der Stadt Bocholt

Bocholt, 17. August 2004

Steuern: „Entlastungsbetrag“ prüfen und eintragen lassen

Wichtige Änderung für Alleinerziehende

Bocholt (pd).

Wichtige Änderung im Steuerrecht für Alleinerziehende: Der sog. „Haushaltsfreibetrag“ wurde zum 1. Januar 2004 aufgehoben. Gleichzeitig wurde ein „Entlastungsbetrag für Alleinerziehende“ in Höhe von 1.308 Euro jährlich eingeführt.

Damit dieser zum Tragen kommt, muss der Steuerpflichtige das Vorliegen der Voraussetzungen schriftlich versichern.

Hintergrund: Ab dem 1. Januar 2004 haben nur noch Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen für diesen neuen Entlastungsanspruch erfüllen, Anspruch auf die Steuerklasse II.

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ( bzw. Steuerklasse II ) wird nur noch dann gewährt, wenn der allein stehende Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind im Haushalt zusammenlebt, für das ihm ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht.

Sobald eine andere volljährige Person mit im Haushalt gemeldet ist, wird eine Haushaltsgemeinschaft vermutet und der Entlastungsbetrag entfällt. Gleiches gilt bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.

 

Die Stadt darf die Lohnsteuerklasse II für 2005 nur noch bescheinigen, wenn die Arbeitnehmer gegenüber der Stadt schriftlich versichert haben, dass sie die Voraussetzungen für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrages erfüllen.

Diese Versicherung kann im Bürgerbüro der Stadt Bocholt abgegeben werden. Die Stadt Bocholt wird in den nächsten Tagen allen Arbeitnehmern, die 2004 die Steuerklasse II hatten, die entsprechende Versicherungserklärung zuschicken. Diese sollte dann ausgefüllt bis zum 6. September 2004 an das Bürgerbüro zurückgeschickt werden.

Bei Alleinerziehenden, deren Kinder zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird die Steuerklasse II auf Antrag vom Finanzamt eingetragen.

Um spätere Nachforderungen des Finanzamtes zu vermeiden sollten diejenigen, bei denen die Voraussetzungen seit dem 1. Januar 2004 weggefallen sind oder im Laufe des Kalenderjahres entfallen, die Steuerklasse im Bürgerbüro der Stadt Bocholt ändern lassen.

Die Stadt weist vorsorglich darauf hin, dass bei Arbeitnehmern, denen 2004 die Steuerklasse II bescheinigt wurde, und die keine Versicherung bis spätestens 20. September 2004 abgegeben haben, eine Mitteilung an das zuständige Finanzamt zu erfolgen hat.

Weitere Informationen erteilen das Bocholter Bürgerbüro (Tel. 02871/953-359 bis 368) und das Finanzamt Borken.

Pressekontakt: Stadt Bocholt - Fahrradfreundlichste Stadt Deutschlands, Ralf Deller, Fachbereich Öffentliche Ordnung, 02871/953-371