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Stadt verschickt Schreiben zu Hartz IV
Borken - 19. August 2004. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, sind in den vergangenen Tagen annähernd 340 Haushalte in Borken zum Thema Hartz IV angeschrieben worden.
Das Schreiben des Fachbereiches Soziales und Wohnen informiert über die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe durch das neue Sozialgesetzbuch II (SGB II) zum 1.1. nächsten Jahres. Gleichzeitig werden die Betroffenen ins Rathaus eingeladen, um gemeinsam mit dem jeweiligen Sachbearbeiter die umfangreichen Antragsunterlagen ausfüllen zu können. Die Verwaltung rechnet mit circa einer Stunde Dauer für die Antragsbearbeitung.
Da die neuen Gesetzesregelungen sehr komplex und zum Teil auch kompliziert seien, informiert die Stadt in ihrem Schreiben die Antragsteller, dass die Umstellung auf die neue Leistung so weit wie möglich erleichtert werden solle. Um in der Umstellungsphase die Zahlung der SGB II-Leistungen zum 01.01.2005 sicherstellen zu können, habe der Kreis Borken mit der Agentur für Arbeit eine Übergangsregelung vereinbart, nach der jeder Träger vorübergehend seinen bisherigen Kundenstamm weiter betreut. Für die bisherigen Hilfeempfänger heißt das, dass sie für eine Übergangszeit weiterhin von den ihnen bekannten Sachbearbeitern beim Sozialamt betreut werden.
Anspruch auf das sogenannte Arbeitslosengeld II haben alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen über 15 und unter 65 Jahren, wenn sie sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten. Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld.
In dem Anschreiben der Stadt wird weiter darauf hingewiesen, dass die neue Leistung Arbeitslosengeld II, bzw. Sozialgeld antragsabhängig ist, das heißt, sie wird grundsätzlich ab dem Tag gewährt, an dem ein Antrag gestellt wird. Sollte also erst nach dem 01.01.2005 ein Antrag gestellt werden, so werde die „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes“ auch erst ab dem Tag des Eingangs des Antrags gewährt.
Wegen der umfangreichen Beratungstätigkeit muss ab sofort die bisherige allgemeine Sprechzeit an den Mittwochnachmittagen im Borkener Sozialamt entfallen.
Pressekontakt: Stadt Borken, Pressesprecher Bernd Kemper, Tel. 02861 / 939 - 303, bernd.kemper@borken.de
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